Die EU-Kommission hat im Juni 2009 die Mitteilung über eine EU-Strategie für den Ostseeraum (EU-Ostseestrategie) vorgelegt, einschließlich eines Aktionsplans. Ziel der Strategie ist es, die Entwicklung der Ostseeregion mit einem integrierten Ansatz zu unterstützen, indem die Aktivitäten der zahlreichen Akteure auf den unterschiedlichen Ebenen zusammengeführt, aufeinander abgestimmt und optimiert werden. Die EU-Kommission möchte zugleich sektorale Politikfelder mit multilateraler Politik besser verknüpfen. Vorhandene Strukturen, Steuerungsinstrumente und Investitionsmittel sollen effizienter genutzt werden. Zusätzliche Finanzmittel sind nicht vorgesehen. Die Strategie umfasst die vier Schwerpunkte („pillars“) Umwelt, Wohlstand, Erreichbarkeit und Attraktivität sowie Sicherheit. Die Schwerpunkte sind durch insgesamt 15 Aktionsbereiche („priority areas“) untersetzt, die wiederum auf Flaggschiff-Projekten („flagship projects“) fußen.
Der Mitteilung und dem Aktionsplan ging ein umfangreicher Konsultationsprozess der EU-Kommission voraus, an dem sich Mecklenburg-Vorpommern intensiv beteiligte. So veranstaltete die Staatskanzlei 2008 zwei Workshops mit Akteuren aus dem Land, die sich in der Ostseekooperation engagieren. Die Ergebnisse dieser Workshops gingen in die beiden Positionspapiere Mecklenburg-Vorpommerns ein, mit denen sich das Land im Rahmen des Konsultationsprozesses zur EU-Ostseestrategie positionierte. Viele der dort vorgebrachten Anregungen haben ihren Niederschlag im Aktionsplan der Strategie gefunden.
Am 29./30.10.2009 ist die EU-Ostseestrategie vom Europäischen Rat angenommen worden. Mit ihrem Aktionsplan wird sie den maßgeblichen Rahmen für die Zusammenarbeit unter den Ostseeanrainern in den kommenden Jahren bilden.
Umgesetzt werden soll die Ostseestrategie dezentral von den verschiedenen Akteuren der Ostseekooperation. Mitgliedsstaaten, Regionen oder Organisationen koordinieren die Aktionsbereiche und Flagship-Projekte. Mecklenburg-Vorpommern (Staatskanzlei) übernimmt die Rolle des Koordinators für den Aktionsbereich Tourismus. Hier sollen zwei kooperative Maßnahmen („cooperative actions“) und drei Flaggschiff-Projekte umgesetzt werden.
Bei den kooperativen Maßnahmen sieht der Aktionsplan Folgendes vor:
Im Hinblick auf die drei Flaggschiff-Projekte - sie werden jeweils von einem „Lead Partner" angeführt – schlägt der Aktionsplan Folgendes vor:
Die Staatskanzlei hat als Koordinator für den Bereich Tourismus eine Arbeitsgruppe („Task Force Baltic Sea Strategy Tourism“) eingerichtet. Darüber hinaus hat sie eine eigene Webseite geschaltet. Sie wird schrittweise ausgebaut und soll als zentrale Informationsquelle dienen für die Umsetzung der EU-Ostseestrategie im Tourismus und als Kontaktforum der beteiligten Akteure.
Weitere Informationen zu diesem Thema lassen sich auch dem „Jahresbericht der Landesregierung zur Zusammenarbeit im Ostseeraum“ entnehmen.