Wesentliche Regelungen im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind neben dem Rundfunkstaatsvertrag:
Die wichtigste Entscheidung in der Medienpolitik Mecklenburg-Vorpommerns war der Beitritt des Landes zum Norddeutschen Rundfunk (NDR) im Jahre 1991. Mecklenburg-Vorpommern, die Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein beaufsichtigen den NDR jeweils im Wechsel von 18 Monaten.