Das Recht des privaten Rundfunks regelt im übrigen das Rundfunkgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2010 (GVOBl. M-V S. 150). Die Bestimmungen des Rundfunkgesetzes werden durch die Satzung der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) erfüllt. Diese ist im Wesentlichen für die Zulassung privater Rundfunkveranstalter, deren Aufsicht und die Kabelbelegung zuständig. Die Staatskanzlei hat die Rechtsaufsicht über die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern.