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Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern

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Themen

Europäische und internationale Angelegenheiten

An der Entstehung europäischer Rechtsvorschriften nimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern auf zwei Arten teil: Einerseits über den Bundesrat, andererseits im Ausschuss der Regionen der Europäischen Union. In diesem erst 1992 eingerichteten Gremium vertreten die Landesjustizministerin Uta-Maria Kuder und der Landtagsabgeordnete Detlef Müller Mecklenburg-Vorpommern. Im Europäischen Parlament entstehen zahlreiche Vorschriften, die auch das deutsche Recht beeinflussen. Dort ist Mecklenburg-Vorpommern mit einem Abgeordneten vertreten.
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Deutsch-Polnische Zusammenarbeit

Bereits 1991 unterzeichnete das Land mit den damaligen Wojewodschaften Stettin (Szczecin), Köslin (Koszalin) und Schneidemühl (Pila) eine "Gemeinsame Erklärung" als Grundlage der Zusammenarbeit, die nach der Verwaltungsreform in Polen mit der neuen Wojewodschaft Westpommern (Zachodniopomorskie) fortgesetzt wurde. Seit 2001 ist das Land auch partnerschaftlich mit der Wojewodschaft Pommern (Pomorskie) verbunden; eine Erklärung über die gemeinsame Zusammenarbeit bildet auch hier die Basis zahlreicher Projekte und Initiativen.
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Ostseekooperation und regionale Partnerschaften

Mecklenburg-Vorpommern pflegt intensive Partnerschaften zu anderen Küstenländern und arbeitet dabei in mehreren Gremien mit. Hierzu gehören der Rat der Ostseestaaten, die Konferenz der Subregionen des Ostseeraums, die Konferenz der peripheren Küstenregionen und die Ostsee-Kommission. Ziel ist unter anderem die politische, wirtschaftliche und kulturelle Stärkung des Ostseeraums sowie ein Informationsaustausch.
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EU-Fonds und EU-Programme

Europa-MV ist das Europaportal des Landes im Internet. Das Portal bietet umfassende Informationen zu den Inhalten der Europäischen Fonds (EFRE, ESF, ELER) und dazu, wie sie umgesetzt werden. Darüber hinaus informiert es über die EU-Programme in Mecklenburg-Vorpommern.
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Projektförderung

Die Staatskanzlei unterstützt auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung des Europagedankens und der europäischen Integration“ unter anderem Projekte grenzübergreifender Begegnungen, Studien- und Informationsreisen, Konferenzen, Seminare, Wettbewerbe, Ausstellungen und Publikationen mit Bezug zur Europapolitik.
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Rundfunk / Medien

Auch das Rundfunkrecht gehört zu den Aufgaben der Staatskanzlei. Dies gilt sowohl für private als auch öffentlich-rechtliche Sender. Zuständig für die Zulassung und Kontrolle privaten Rundfunks ist die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern. Das Bundesland gehört seit 1991 zusammen mit Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg zum Sendegebiet des Norddeutschen Rundfunks. Im Bereich Medien spielt der Jugendschutz eine wichtige Rolle.
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Verträge mit Kirchen und Religionsgemeinschaften

Die Staatskanzlei schließt Verträge mit den Religionsgemeinschaften in Mecklenburg-Vorpommern ab. Solche Abkommen bestehen unter anderem mit den evangelisch-lutherischen Kirchen, dem Vatikan und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden. Diese Religionsgemeinschaften haben in Deutschland den Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts erhalten. Damit dürfen sie beispielsweise selbst Steuern erheben.
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Ehrenamt in Mecklenburg-Vorpommern

Mit ehrenamtlicher Arbeit kann jeder etwas bewegen – für sich und andere, in jedem Alter. Viele Bürger in Mecklenburg-Vorpommern sind in ihrer Freizeit bereits ehrenamtlich tätig. Sie leisten in Vereinen, Initiativen oder eigenverantwortlich wertvolle Arbeit für das Gemeinwesen. Seit 1999 würdigt der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern zum Tag des Ehrenamts am 5. Dezember die ehrenamtliche Arbeit besonders engagierter Bürgerinnen und Bürger und bedankt sich für ihren Einsatz zugunsten der Gesellschaft.
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Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut