Das Bauberufsrecht umfasst das Architekten- und Ingenieurrecht sowie die damit verbundenen Grundsatzaufgaben.
Zu den Aufgaben des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung gehört die Erarbeitung und Fortschreibung der dafür notwendigen Gesetze und Verordnungen und in diesem Zusammenhang die Rechtsaufsicht (Aufsichtsbehörde) über die Architekten- und die Ingenieurkammer.