Um exakte Aussagen über den Stand der baulichen Entwicklung im Lande treffen zu können, werden Daten über erteilte Baugenehmigungen, Baufertigstellungen, Bauüberhänge und Bauabgänge in der Hochbaustatistik gesammelt.
Das Hochbaustatistikgesetz bildet die rechtliche Grundlage für diese Bundesstatistik über den Hochbau und räumt den Ländern eine Verordnungsermächtigung zur Regelung des Erhebungsverfahrens ein.
Mit der Landesverordnung zur Durchführung des Hochbaustatistikgesetzes wurde von dieser Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht. In ihr ist festgeschrieben, wer für welche Erhebungsmerkmale auskunftspflichtig ist bzw. wer wann welche Informationen an die erfassende Behörde, das Statische Amt Mecklenburg-Vorpommern, weiterzugeben hat.