Im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsprozesse bedeutet Monitoring "Stadtbeobachtung". Das Monitoring dient insbesondere dazu, den Fördermittelbedarf zu ermitteln, Fehlinvestitionen zu vermeiden, den Erfolg der Förderprogramme zu messen, Hinweise zur Bestimmung stadträumlicher Entwicklungsprozesse zu liefern, kurzfristig zu reagieren, falls Entwicklungen anders verlaufen als geplant sowie eine Stärken-/ Schwächenanalyse einzelner Stadtteile im Vergleich zur Gesamtstadt vorzunehmen.
Das Monitoring Stadtentwicklung ist Grundlage für die Fortschreibung der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte, wichtiger Bestandteil für die Prozessbegleitung und Grundlage für eine Evaluation. Es besteht neben der Zielformulierung aus dem Datenkatalog und den Indikatoren und wird einmal jährlich fortgeschrieben und ausgewertet, um die gesamtstädtischen Entwicklungsprozesse zu beurteilen und an den Zielen zu messen. Der Datenkatalog und die Indikatoren wurden in einem engen Abstimmungsprozess zwischen dem Ministerium und den Stadtumbaukommunen des Landes erarbeitet.