Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, richtet sich nach drei Faktoren:
Das Wohngeld berechnet sich nach einer Formel, die diese Faktoren berücksichtigt. Die Höhe des so errechneten Wohngeldes kann aus den Wohngeldtabellen abgelesen werden, die am Ende dieser Seite zum Download bereitstehen.
Als Haushaltsmitglieder werden berücksichtigt:
wenn diese Personen in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben und ihren Mittelpunkt der Lebensbeziehungen in dem gemeinsamen Wohnraum haben.
Außer Betracht bleiben Personen, die eine sog. Transferleistung (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt) beziehen, bei der Unterkunftskosten berücksichtigt worden sind.
Die zu berücksichtigende Miete bzw. Belastung berechnet sich (vereinfacht dargestellt) wie folgt:
Mietzuschuss:
Grundmiete
+ kalte Nebenkosten (z. B. für Wasser, Abwasser, Müllabfuhr); maximal in Höhe des Höchstbetrages
+ pauschaler Betrag für Heizkosten
Lastenzuschuss:
Belastung für den Kapitaldienst (insb. Zinsen und Tilgungen)
+ Belastung für die Bewirtschaftung (20 €/m² + Grundsteuer); maximal in Höhe des Höchstbetrages
+ pauschaler Betrag für Heizkosten
Die Höchstbeträge für die Miete bzw. Belastung sind am Ende dieser Seite als Download abrufbar. Sie sind abhängig von der Mietenstufe der Stadt oder des Landkreises. Die Mietenstufen spiegeln dabei das regionale Mietniveau wider: Je höher die Mietenstufe, desto höher die Wohnkosten und desto höher auch die zuschussfähige Miete bzw. Belastung.
In Mecklenburg-Vorpommern gelten aktuell folgende Mietenstufen:
| Landkreis | Mietenstufe | kreisfreie Stadt | Mietenstufe |
|---|---|---|---|
| Bad Doberan | 3 | Rostock | 5 |
| außer: Stadt Bad Doberan | 4 | Schwerin | 3 |
| Demmin | 2 | Stralsund | 3 |
| Güstrow | 2 | Greifswald | 3 |
| außer: Stadt Güstrow | 3 | Wismar | 3 |
| Ludwigslust | 2 | Neubrandenburg | 3 |
| außer: Boizenburg/Elbe | 4 | ||
| Mecklenburg-Strelitz | 2 | ||
| Müritz | 2 | ||
| außer: Waren (Müritz) | 4 | ||
| Nordvorpommern | 3 | ||
| außer: Ribnitz-Damgarten | 2 | ||
| Nordwestmecklenburg | 3 | ||
| Ostvorpommern | 3 | ||
| Parchim | 2 | ||
| außer: Stadt Parchim | 3 | ||
| Rügen | 3 | ||
| Uecker-Randow | 2 |
Der pauschale Betrag für Heizkosten beträgt:
| bei einem Einpersonenhaushalt: | 24 € |
|---|---|
| bei einem Zweipersonenhaushalt: | 31 € |
| bei einem Dreipersonenhaushalt: | 37 € |
| für jedes weitere Haushaltsmitglied: | 6 € |
Leben in einem Haushalt auch Transferleistungsempfänger, wird die Miete bzw. Belastung nur anteilig berücksichtigt.
Es wird das Einkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder in die Wohngeldberechnung einbezogen, welches zum Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist (Gesamteinkommen).
Zum Einkommen gehören alle steuerpflichtigen Einnahmen (z. B. Erwerbseinkommen, Rente) nach Abzug der Werbungskosten(-Pauschbeträge) sowie bestimmte in § 14 Absatz 2 Wohngeldgesetz genannte steuerfreie Einnahmen (z. B. Arbeitslosengeld I, Elterngeld).
Vom Einkommen jedes Haushaltsmitgliedes werden pauschal jeweils 10 % abgezogen, wenn
geleistet werden.
Für bestimmte Personengruppen (z. B. Alleinerziehende, Unterhalt zahlende Personen, schwerbehinderte Menschen mit GdB 100 oder Pflegebedürftigkeit) wird anschließend noch ein Freibetrag abgesetzt.