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Wohngeld

Foto: A. Lindenbeck
Foto: A. Lindenbeck

Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat erhalten: das Wohngeld.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für die Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers und als Lastenzuschuss für die Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Wer zum Kreis der Berechtigten zählt, hat auf das Wohngeld einen Rechtsanspruch.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben jedoch Empfänger von sogenannten Transferleistungen, in denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt worden sind, wie zum Beispiel

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,

sowie die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.

Beantragen können Sie Wohngeld in Ihrer Stadt-, Gemeinde- und Amtsverwaltung. Dort erhalten Sie auch die entsprechenden Antragsformulare. Dem Wohngeldantrag sind Nachweise über Ihre Miete/Belastung und Ihr Einkommen (z. B. Mietvertrag, Lohn- oder Gehaltsabrechnungen) beizufügen.

Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit dem bereit gestellten Wohngeldrechner unverbindlich selbst berechnen. Die eingegebenen Daten werden nicht gespeichert.

Ende 2008 haben in Mecklenburg-Vorpommern 28.118 Haushalte Wohngeld bezogen. Zum 01.01.2009 wurde das Wohngeld erhöht und an die gestiegenen Mieten und Nebenkosten angepasst.

Mehr zum Thema Wohngeld

Informationen zu Wohngeldstellen der Kommunalverwaltungen in MV:

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Hausanschrift

Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3
Referat 300
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin

Referatsleiter
Henning Schumacher

Telefon: 0385-588 8300
Fax: 0385-588 8032
E-Mail: henning.schumacher@vm.mv-regierung.de

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