Das Landesraumentwicklungsprogramm, bestehend aus Text und Karte, enthält die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung, die das ganze Land einschließlich des Küstenmeeres betreffen.
Es stellt in Grundzügen und in Abstimmung sich überschneidender Raumansprüche einzelner Fachplanungen die anzustrebende geordnete Entwicklung des Raumes dar, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens, die Siedlungsstruktur, den Verkehr, die gewerbliche Wirtschaft, den Fremdenverkehr, die Land- und Forstwirtschaft, die Wasserwirtschaft und die Energiewirtschaft.
Die Aufstellung des Landesraumentwicklungsprogramms erfolgt in einem zweistufigen Beteiligungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Verbindlichkeit erfolgt durch Rechtsverordnung.