Dem Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern als oberster Straßenbaubehörde untersteht das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern (LS) mit seinen nachgeordneten Behörden, den Straßenbauämtern und Straßenmeistereien. Die Aufgabe des LS besteht darin die Umsetzung der Planung anzuleiten und zu kontrollieren. Dies gilt ebenso für den Bau und die Unterhaltung der Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen, der Brücken im Zuge der genannten Straßen sowie der straßenbegleitenden Radwege durch die nachgeordneten Behörden. Ziel des LS ist es, dass diese Aufgaben möglichst wirtschaftlich durch die nachgeordneten Behörden abgearbeitet werden.
Das LS hat aber auch hoheitliche Befugnisse. Es nimmt die Aufgaben einer Straßenbaubehörde für die Landes- und als Auftragsverwaltung des Bundes für die Bundesfernstraßen wahr.
Der Anteil der einzelnen Straßentypen des überörtlichen Verkehrs zum Gesamtnetz in MV stellt sich wie folgt dar (Stand 01/2010):
| Straßentyp | Länge | Anteil am Gesamtnetz |
|---|---|---|
| Bundesautobahnen | 552 km | 5,53 % |
| Bundesstraßen | 1.985 km | 19,85 % |
| Landesstraßen | 3.304 km | 33,04 % |
| Kreisstraßen | 4.158 km | 41,58 % |
| Gesamtnetz | 9.999 km | 100,00 % |
Angaben zu Radverkehrsanlagen an überörtlichen Straßen in MV (Stand 01/2010):
| Straßentyp | Länge der Radwege | Anteil am Gesamtnetz |
|---|---|---|
| Bundesstraßen | 786 km | 39,60 % |
| Landesstraßen | 771 km | 23,34 % |
| Kreisstraßen | 620 km | 14,91 % |
| Gesamtnetz | 2.177 km | 21,77 % |
Angaben zu Alleen an Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern (Eine fortlaufende Datenpflege von Alleen-km wird in der Straßenbauverwaltung nicht vorgenommen. Die Längen von Alleen an Bundes- und Landesstraßen wurden deshalb auf der Basis der Erhebung durch die Umweltverwaltung in September 1996 und der Fäll- und Pflanzstatistik 1996-2010 unter Annahme eines mittleren Pflanzabstandes von 11 m ermittelt):
Im Jahr 2009 wurden im Land Mecklenburg-Vorpommern 216 Millionen Euro für den Neu-, Um- und Ausbau von Bundesfern- und Landesstraßen und Radwegen sowie zum Erhalt und zur Neuanpflanzung von Alleen eingesetzt.
Diese Förderungen sind ein wichtiger und verlässlicher Bestandteil der Verkehrspolitik in MV. Durch die vorhandenen Fördertöpfe werden Kreise, Städte und Gemeinden unterstützt, die Bedingungen für das Umsetzen der Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung per PKW oder Fahrrad deutlich zu verbessern.
Dem Erhalt einer Straße/Brücke kommt wegen der steigenden Verkehrsbelastung und dem zunehmenden Alter eine immer
stärker werdende Bedeutung zu. Diese Aufgabe wird von den zuständigen Straßen- und Autobahnmeistereien
wahrgenommen.
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr informiert über alle Baustellen und die sich daraus ergebenden
Behinderungen/Einschränkungen im Internet.
Baumaßnahmen für den Neubau, die Erhaltung oder Instandsetzung aller Straßen und Brücken werden von den zuständigen Straßenbauämtern geplant und zur Ausführung öffentlich nach den gültigen Regelwerken ausgeschrieben. Sie überwachen die Baumaßnahmen, nehmen die Bauwerke ab und kontrollieren sie im Gewährleistungszeitraum. Die jeweils für die Planung, den Bau, die Vergabe sowie die umwelttechnische Gestaltung gültigen Regelwerke sind auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums unter dem Pfad Verkehr / Straße / Straßenbau / Vergabehandbücher unter dem Titel "Informationen zum Verzeichnis der veröffentlichten Rundschreiben der Abteilung Straßenbau" einsehbar.