Gemäß § 29 Abs.10 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz hat das Land Mecklenburg-Vorpommern den AWP MV vom 17. September 2002 fortgeschrieben.
Die Abfallwirtschaftspläne der Länder haben neben den Zielen der Abfallvermeidung und -verwertung eine aktuelle Abfallmengenbilanz sowie eine Abfallmengenprogno-se zu enthalten. Weiterhin sind die zur Inlandsbeseitigung zugelassenen und die erforderlichen Abfallbeseitigungsanlagen darzustellen.
Der AWP MV vom 15. April 2008 betrachtet sowohl den Siedlungsabfall als auch den Sonderabfall. In einem gesonderten Kapitel wird darüber hinaus die Entsorgung der heizwertreichen Fraktion aus der Abfallbehandlung dargestellt. Mit der Fortschreibung des AWP wird auf die bisherige Andienungspflicht von Abfällen zur Beseitigung in Beseitigungsanlagen des Landes verzichtet.