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Marktüberwachung von Bauprodukten

Aufgrund der Verordnung (EG) 765/2008(*), die seit dem 01.01.2010 geltendes Recht ist, unterliegen harmonisierte Bauprodukte, die im europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht und frei gehandelt werden, einer aktive Marktüberwachung.

Diese Bauprodukte sollen auf Brauchbarkeit und Konformität mit den bekanntgemachten harmonisierten Normen und europäischen technischen Zulassungen überprüft werden. Dabei wird auch auf eine rechtmäßige und korrekte CE-Kennzeichnung geachtet.

Auf der Grundlage eines Marktüberwachungsprogramms werden von den Marktüberwachungsbehörden durchgeführt:

  • stichprobenartige Kontrollen von Bauprodukten im Fachhandel oder auf besonderen Vertriebswegen
  • anlassbezogene Prüfung von Bauprodukten bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten
  • Zusammenarbeit mit der zentralen Koordinierungsstelle, die beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) eingerichtet ist
  • Zusammenarbeit mit den Zollbehörden
  • Informationsaustausch mit den Marktaufsichtsbehörden anderer Bundesländer sowie
  • Veröffentlichung der Kontrollergebnisse

In Mecklenburg-Vorpommern ist die oberste Bauaufsichtsbehörde Marktüberwachungsbehörde. Sie ist gemäß Landesverordnung über die Zuständigkeit nach dem Bauproduktengesetz(*) "zuständige Behörde nach § 13 Abs. 1 des Bauproduktengesetzes für die Untersagung des Inverkehrbringens und des freien Warenverkehrs mit unberechtigt gekennzeichneten Bauprodukten und die Entwertung oder Beseitigung ihrer Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen oder mit diesem verwechselbarer Zeichen".

Kontakt

Hausanschrift

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 5
Referat 540
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin

Referatsleiterin
Ute Kühne

Telefon: 0385-588 5540
Fax: 0385-588 5052
E-Mail: ute.kuehne@vm.mv-regierung.de

Zentrale Koordinierungsstelle für die Marktüberwachung

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Kolonnenstraße 30 B
10829 Berlin

Webseite: www.dibt.de

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