Die Städtebauförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern regeln die Voraussetzungen, nach denen die Gemeinden Finanzhilfen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen vom Land erhalten. Die Zuwendungen sind dazu bestimmt, gebietsbezogene städtebauliche Missstände in den Gemeinden zu beheben oder nachhaltig zu mildern. Auf die Gewährung von Finanzhilfen für die Städtebauförderung besteht kein Rechtsanspruch.
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(Onlinepräsentation zu Grundsätzen, Hinweise und Unterlagen der Schlussabrechnung)