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Städtebauförderung

Die Städtebauförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern regeln die Voraussetzungen, nach denen die Gemeinden Finanzhilfen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen vom Land erhalten. Die Zuwendungen sind dazu bestimmt, gebietsbezogene städtebauliche Missstände in den Gemeinden zu beheben oder nachhaltig zu mildern. Auf die Gewährung von Finanzhilfen für die Städtebauförderung besteht kein Rechtsanspruch.

Dokumente und Publikationen

Kontakt

Hausanschrift

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 5
Referat 520
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin

Referatsleiter
Hans-Günter Klenner

Telefon: 0385-588 5520
Fax: 0385-588 5052
E-Mail: hans-guenter.klenner@vm.mv-regierung.de

Zusatzinformationen


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