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Wohngeld

Foto: A. Lindenbeck
Foto: A. Lindenbeck

Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat erhalten: das Wohngeld.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für die Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers und als Lastenzuschuss für die Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Wer zum Kreis der Berechtigten zählt, hat auf das Wohngeld einen Rechtsanspruch.

Wohngeldempfänger erhalten für die Kinder, welche bei der Bewilligung berücksichtigt worden sind und für die sie Kindergeld beziehen, Leistungen für Bildung und Teilhabe. Die Leistungen können Sie bei Ihrer Kreisverwaltung oder - in kreisfreien Städten - Ihrer Stadtverwaltung beantragen. Nähere Informationen zu den einzelnen Leistungen erhalten Sie unter dem Link zum Bildungs- und Teilhabepaket (siehe unten).

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben jedoch Empfänger von sogenannten Transferleistungen, in denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt worden sind, wie zum Beispiel

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,

sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.

Beantragen können Sie Wohngeld in Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung. Die Antragsformulare können Sie auf dieser Seite herunterladen oder bei Ihrer Wohngeldstelle erhalten. Dem Wohngeldantrag sind Nachweise über Ihre Miete/Belastung und Ihr Einkommen (z. B. Mietvertrag, Lohn- oder Gehaltsabrechnungen) beizufügen.

Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit dem bereit gestellten Wohngeldrechner unverbindlich selbst berechnen. Die eingegebenen Daten werden nicht gespeichert.

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Informationen zu Wohngeldstellen der Kommunalverwaltungen in MV:

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