Ein eigenes Haus zu besitzen, ist der Traum vieler Menschen. Entsprechend stellen die deutschen Gesetze für die meisten Bauvorhaben nur geringe Hürden auf. Unter welchen Voraussetzungen das Bauen möglich ist, kann unter anderem im Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung, der Landes-Bauordnung und den örtlichen Bebauungsplänen nachgelesen werden.
Während die Errichtung von Eigenheimen Privatsache ist, sind Städte- und Wohnungsbauförderung hoheitliche Aufgaben. Seit 1991 engagieren sich die mehr als 100 Städte und Gemeinden des Landes erfolgreich in Sachen Stadtentwicklung. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2004 die "Initiative Innenstadt" gestartet. Mit diesem Programm sollen verschiedene Stadtzentren in diesem Land gestärkt werden – insbesondere gegenüber Gewerbegebieten auf der so genannten "grünen Wiese". Ein zweites Förderprogramm, die "Initiative Zukunftsstandorte", animiert die Städte und Gemeinden zu großer Eigenverantwortung. Sie sollen ihr vorhandenes Potenzial aktivieren und nach jenen Merkmalen suchen, die sie gegenüber anderen Kommunen einzigartig machen. Hierzu vergibt das Ministerium Fördermittel in einem leistungsorientierten Verfahren.
Eine weitere staatliche Aufgabe ist die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen. Angesichts der hohen Abwanderung und sinkender Einwohnerzahlen ist auch der Rückbau leer stehender Wohnungen, mitunter ganzer Häuserblocks notwendig.
Zu lebenswerten Wohnverhältnissen gehört neben sanierten Wohnungen auch ein angenehmes soziales Umfeld. Hier setzt das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" an, das gezielt bei bislang benachteiligten Stadtteilen mit sozialen und wirtschaftlichen Problemen ansetzt. In den Rostocker Plattenbau-Vierteln Schmarl und Groß Klein erzielte das Programm "Soziale Stadt" bereits merkliche Veränderungen. Seit rund einem Jahr werden auch zwei weitere Rostocker Stadtteile (Dierkow und Toitenwinkel) gefördert.