Sprache, Accesskey 1, Direkt zum Inhalt, Accesskey 2, Direkt zur Hauptnavigation, Accesskey 3

Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern

Weitere Landesportale:

Landesportal | Dienstleistungsportal


Hinweise zur Genehmigung und Überwachung von Biogasanlagen

In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Biogasanlagen in Mecklenburg-Vorpommern auf etwa 180 Anlagen erhöht. Das Land unterstützt die Ausweitung der Biogaserzeugung und -verwertung unter den Gesichtspunkten der Nutzung regenerativer Energiequellen und der Erschließung neuer Einkommensquellen im ländlichen Raum. Gleichzeitig kommt es bei einigen in Betrieb befindlichen Biogasanlagen zu Nachbarschaftsbeschwerden durch Geruchs- und Lärmbelästigungen.

Ziel dieser in Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und dem Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung erarbeiteten Hinweise ist die Vereinheitlichung des Vollzugs der Rechtsvorschriften in Bezug auf Biogasanlagen im Land. Sie sind verbunden mit schwerpunktbasierten Beschreibungen des Standes der Technik bezüglich der Verringerung der Lärm- und Geruchsemissionen sowie einer Verminderung der sonstigen Gefahren nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (nachfolgend BImSchG genannt).

Es werden Anforderungen an die Beschaffenheit und den Betrieb von Biogasanlagen beschrieben, die sich in der Überwachungspraxis der Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur und der Landwirtschaftsbehörden als notwendig herausgestellt haben, um den gesetzlich geforderten Immissionsschutz, die Bestimmungen des Abfallrechts, des Bodenschutzrechts und die anlagenbezogenen landwirtschaftlichen Anforderungen, zum Beispiel Düngemittelrecht und Tierseuchenrecht, bei Biogasanlagen sicherzustellen.

Es soll darüber hinaus auch Planungsbüros, Anlagenherstellern und Antragstellern sowie den Genehmigungs- und Fachbehörden eine gemeinsame Arbeitsgrundlage zu den behandelten Schwerpunkten zur Verfügung gestellt werden, so dass fachliche Diskussionen in Genehmigungsverfahren auf ein Mindestmaß reduziert und damit die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.

Die Hinweise sind bei der Genehmigung und Überwachung aller Biogasanlagen unabhängig des durchzuführenden Genehmigungsverfahrens anzuwenden. Der Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus MV steht als Download zur Verfügung.

Dokumente und Publikationen

Erlasse


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut