Dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterliegen genehmigungspflichtige Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes besonders schädliche Umwelteinwirkungen verursachen können. Die Genehmigungspflicht richtet sich nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen.
Die zuständigen Genehmigungsbehörden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern sind die Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur in Schwerin, Rostock, Stralsund und Neubrandenburg, die 3.724 sich in Betrieb befindliche genehmigungsbedürftige Anlagen verzeichnen und gleichzeitig überwachen.