Die Existenzgründerförderung in Mecklenburg-Vorpommern wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mitte 2007 neu ausgerichtet. Das jetzige Existenzgründerkonzept richtet sich insbesondere auf die Schaffung von Arbeitsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Die neue Förderphilosophie zielt darauf ab, dass Existenzgründer/-innen möglichst gut vorbereitet anfangen. Dadurch soll eine hohe Qualität und Nachhaltigkeit der Existenzgründung erreicht werden.
Das neue TIP-Existenzgründer-Programm des Landes ist transparent, innovativ und passgenau. Die Förderung ist modular aufgebaut - es begleitet den Gründer von der Gründungsidee über das Gründungskonzept bis zur Gründung selbst und weiter bis in die Expansionsphase. In jeder Phase des Gründungsprozesses stehen passgenaue und aufeinander aufbauende Instrumente zur Verfügung.
Über die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern erfolgt eine wegweisende Erstberatung der Gründungsinteressierten, die kostenlos ist. Zur Bewertung von Unternehmenskonzepten wurden landesweit einheitliche Standards eingeführt. Die verbindlichen Kriterien dienen als Orientierungsleitfaden.
Existenzgründer/-innen brauchen zum Start vor allem Kontakte, Netzwerke und Unterstützung bei konkreten Problemen. Dabei hilft das Mentorenprogramm als ein Baustein im modular aufgebauten Existenzgründerprogramm des Wirtschaftsministeriums. Im Rahmen des Programms geben Topmanager Erfahrungen und Know-how an Gründer weiter.
Die Qualifizierung der Existenzgründer/-innen erfolgt künftig durch ein System der Bildungsgutscheine. Die Gründer erhalten bei den zentralen Anlaufstellen - der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer - nach einer individuellen Bedarfsanalyse (Erstberatung) Bildungsschecks und entscheiden dann selbständig, welche Qualifizierungsmodule sie belegen. Neben einem Grundmodul können Spezialmodule zugebucht werden. Damit verfügen die Gründer über ein für den individuellen Bedarf modular abgestimmtes Angebot. Bei den Grund- und Spezialkursen ist eine 20-prozentige Eigenbeteiligung erforderlich. Die Gutscheine können bei den nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes anerkannten Trägern individuell eingelöst werden.
Um besonders technologieorientierten Gründungen zu unterstützen, werden Landesstipendien für Gründer dieser Branche angeboten. Die Stipendien werden für maximal 18 Monate und in einer Höhe von 1.000 Euro im Monat gewährt. Über die Vergabe der Stipendien urteilt eine Fachjury. Anträge sind an die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung zu richten.
Die neue Existenzgründerförderung geht über die Gründung hinaus und bietet auch Unterstützung für das Unternehmens in der Expansionsphase. Besonderes Augenmerk gilt der Finanzierung der Geschäftserweiterung nach erfolgreicher Gründung. Gerade kleine Unternehmen haben Schwierigkeiten, von einer Geschäftsbank finanzielle Mittel zu vertretbaren Konditionen zu erhalten. Innerhalb von 36 Monaten nach Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit können Gründer bis zu maximal 20.000 Euro als Mikro-Darlehen zu einem Zinssatz von 5 Prozent beantragen, wenn eine Betriebsübernahme vorliegt oder mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz geschaffen wird bzw. eine Geschäftsbank in gleicher Höhe kofinanziert. Das Mikro-Darlehen ist bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung www.gsa-schwerin.de zu beantragen.
Im Rahmen des Existenzgründerprogramms wird auch der Nachwuchs gefördert. Der Fokus richtet sich auf die Förderung von Schülerfirmen. In Mecklenburg-Vorpommern ist ein starkes Netzwerk entstanden, das den Schülerfirmen Rat und fachliche Unterstützung bietet.
Mit dem Internetportal www.gruender-mv.de existiert eine umfangreiche Wissens- und Erfahrungsplattform für angehende und schon praktizierende Existenzgründer.
Das Existenzgründertelefon beim Landesförderinstitut ist unter der Nummer 0180 / 123 4 123 erreichbar.