In Umsetzung der Koalitionsvereinbarung vom 06.11.2006 und der von der Landesregierung beschlossenen Konzeption zur "Förderung des Film- und Medienstandortes Mecklenburg-Vorpommern" wurde die Wirtschaftliche Filmförderung etabliert. Das Mittelvolumen beträgt 400.000,00 € p. a. bis einschließlich 2011. Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landtages sprach sich am 03.02.2011 dafür aus, die Wirtschaftliche Filmförderung fortzusetzen.
Die Wirtschaftliche Filmförderung baut auf zwei Säulen auf:
Gegenstand der Filmprojektförderung sind Filmproduktionsausgaben in Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderung erstreckt sich auf die Herstellung sowohl von Kino- als auch Fernsehfilmen. Antragsberechtigt sind privatwirtschaftlich tätige Filmproduktionsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung.
Ziel der Wirtschaftlichen Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern ist es, Wertschöpfung in der Wirtschaft im Land durch direkte Umsätze zu generieren und Einkommen zu schaffen. Der Erfolg der Wirtschaftlichen Filmförderung bemisst sich dabei im Besonderen am sogenannten Regionaleffekt. Mindestens das Doppelte der Fördermittel muss in Mecklenburg-Vorpommern ausgegeben werden.
Zugleich bedeuten die nationale und internationale Vermarktung des Drehstandortes MV auch einen nationalen und internationalen Imagegewinn für das Land, insbesondere den Tourismus in MV.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat die Durchführung des Programms zur Förderung von Filmproduktionen auf das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern übertragen. Im Weiteren hat das Ministerium einen Beirat einberufen, der zu den einzelnen Förderfällen Empfehlungen zur Förderwürdigkeit ausspricht.
Zudem fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus die Einrichtung des Filmservicestelle "Filmlocation MV", angesiedelt bei der Filmland Mecklenburg-Vorpommern gGmbH (www.filmlocation-mv.de). Die Attraktivität des Landes als Drehstandort wird durch die Dienstleistungen des Büros Filmlocation MV für die regionalen und überregionalen Filmproduzenten, die Projekte in Mecklenburg-Vorpommern planen, erheblich aufgewertet.
Darüber hinaus stehen der einheimischen Filmbranche auch die allgemeinen Förderinstrumente des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus zur Verfügung, z. B. Darlehensprogramme, Investitionsförderungen, Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramme.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Filmförderungsanstalt (FFA) haben am 11.02.2011 ihre Förderungen zur Kinodigitalisierung gestartet. Dabei steht die BKM-Förderung im unmittelbaren Zusammenhang mit den Fördermaßnahmen der einzelnen Länder. Nur diejenigen Filmtheater sollen gefördert werden, deren Länder ein eigenes Förderprogramm zur Digitalisierung aufgelegt haben. Bereits acht Bundesländern haben eigenständige Förderprogramme etabliert.
Um die Infrastruktur der Kinolandschaft Mecklenburg-Vorpommern auch für die Zukunft zu sichern und gleichzeitig das Ziel einer möglichst flächendeckenden Digitalisierung zu erreichen, stehen in Mecklenburg-Vorpommern ab sofort Fördermittel für eine Anschubfinanzierung zur Umrüstung von Kinobetriebsstätten auf die digitale Projektionstechnik bereit. Andernfalls stünden den Kinos im Land auch die Fördermittel des BKM nicht zur Verfügung.
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unterstützt die Vereins- und kommunalen Kinos.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert die weiteren gewerblichen Filmtheater in strukturschwachen Regionen (Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnern). Die Fördermittel des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus werden ergänzend zur Förderung des BKM vergeben. Für die Gewährung dieser Kofinanzierung ist die beigefügte Leitlinie (Förderpraxis) maßgebend. Die Leitlinie finden Sie unter Dokumente und Publikationen beim Stichwort Richtlinien.