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Beschäftigungssicherung und Qualifizierungsoffensive

Ansprechpartner für Qualifizierung und Kurzarbeit

Für die Arbeitsmarktpolitik lautet der oberste Grundsatz, Entlassungen zu vermeiden und Qualifikationen auszubauen. Des weiteren wird die Kurzarbeit attraktiver ausgestaltet und das Verfahren vereinfacht.

Beschäftigung sichern und Beiträge stabilisieren

  • Den Arbeitgebern werden in den Jahren 2009 und 2010 bei Kurzarbeit die von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge hälftig durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet. Für Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit können den Arbeitgebern auf Antrag die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden.
  • Die Antragstellung und das Verfahren werden vereinfacht.
  • Der gesetzliche Beitragssatz zur Arbeitsförderung wird bei 2,8 % stabilisiert.

Aktivierung und Qualifizierung stärken

Aktivierung, Betreuung und Qualifizierung werden ausgebaut, um das Prinzip von Qualifizieren statt Entlassen zu unterstützen. Das ist auch ein Beitrag, um künftigen Fachkräftemangel zu vermeiden.

Zu diesem Zweck werden:

  • Für die Jahre 2009 und 2010 zusätzliche Mittel in Höhe von 1,2 Mrd. € im Bundeshaushalt für Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Verfügung gestellt und 770 Mio. € bei der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere für Arbeitnehmer über 25, die über keinen Berufsabschluss verfügen, Jugendliche, die schon lange vergeblich eine Lehrstelle suchen und den Ausbau von Betreuung und Pflege,
  • zur Qualifizierung von Beschäftigten das Programm WeGebAu geöffnet und um 200 Mio. € pro Jahr aufgestockt,
  • die für Deutschland zur Verfügung stehenden Mittel des Europäischen Sozialfonds für die Förderung von Qualifizierung während Kurzarbeit und zur Förderung von Projekten zur Beratung von Unternehmen zur Beschäftigungssicherung für die Jahre 2009 und 2010 um insgesamt 200 Mio. € aufgestockt.
  • Für die Wiedereinstellung von Arbeitnehmern in der Leiharbeit werden Zuschüsse zur Qualifizierung in den Jahren 2009 und 2010 aus dem Haushalt der BA zur Verfügung gestellt.

Sonstiges

Die Arbeitsagenturen und Argen erhalten 5.000 zusätzliche Stellen für die Vermittlung, Betreuung und Leistungsgewährung (je 2.500 im SGB III und SGB II). Dadurch wird der Bestand an Personal durch die Übernahme befristeter Beschäftigter stabilisiert und durch die Wiederbesetzung der befristeten Stellen verstärkt. Desweiteren soll die BA durch Amtshilfepersonal unterstützt werden.

Ansprechpartner

Ansprechpartner für die vorgenannten Programme ist die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Arbeitsagenturen in Neubrandenburg unter Telefon: 0395 / 76 60 sowie Rostock, Schwerin und Stralsund jeweils Telefon für Arbeitnehmer: 01801 / 555 111 und für Arbeitgeber: 01801 / 66 44 66. Zusätzlich hat die Bundesagentur für Arbeit zum Thema Kurzarbeit ein Servicetelefon geschaltet – Kurzarbeit-Hotline: 01805 / 67 67 12.

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut