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Tarifregister

Beim Tarifregister werden folgende Auskünfte erteilt:

  • das Bestehen oder Nichtbestehen eines Tarifvertrages,
  • das Bestehen oder Nichtbestehen einer Allgemeinverbindlicherklärung,
  • einzelne inhaltliche Bestimmungen des Tarifvertrages

Rechtsberatung darf aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes nicht gegeben werden.

Eine Verpflichtung, Auskunft über den Inhalt von Tarifverträgen zu geben, besteht nicht. Anfragen über einzelne Regelungsgegenstände eines Tarifvertrages werden jedoch beantwortet. Es ist dabei darauf hinzuweisen, dass ein gesetzlicher Anspruch auf die tarifvertraglich geregelten Arbeitsbedingungen nach dem Tarifvertragsgesetz nur dann besteht,

  • wenn sowohl Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Mitglied der den Tarifvertrag schließenden Parteien (Arbeitgeberverband, Gewerkschaft) sind oder
  • wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden ist,

vorausgesetzt, dass das betreffende Arbeitsverhältnis auch unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fällt.

Texte von Tarifverträgen werden an Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich nicht abgegeben.

Nach § 8 Tarifvertragsgesetz (TVG) ist jeder tarifgebundene Arbeitgeber verpflichtet, die für seinen Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.

Tarifgebundene Arbeitnehmer erhalten den Tarifvertrag über ihre Gewerkschaft.

Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge können von den betroffenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gegen Erstattung der Selbstkosten bei den Tarifvertragsparteien angefordert werden (§ 9 Durchführungsverordnung zum Tarifvertragsgesetz).

Tarifverträge, z. B. für den öffentlichen Dienst und das Baugewerbe, sind im Buchhandel erhältlich.

Das Tarifregister basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des Tarifvertragsgesetzes (TVG) und der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes (DVO TVG). Beide Dokumente stehen als Download zur Verfügung.

Kontakt:
Das Tarifregister Mecklenburg-Vorpommern wird geführt beim
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Abteilung Arbeit, Handwerk, Mittelstand, Qualifizierung
Referat 400
Frau Heike Six
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin

Sie haben die Möglichkeit, in das Tarifregister Einsicht zu nehmen. Vor einem Besuch wird darum gebeten, einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer zu vereinbaren.

Telefonisch ist das Tarifregister zu erreichen unter

Tel.-Nr.: 0385 / 588-5395
montags bis freitags von 9.00 bis 11.30 Uhr.

Ihre Anfragen können Sie auch

senden.


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