Das Wirtschaftsministerium unterstützt kleine und mittlere Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern bei den Ausgaben für die Standmiete auf Messen im In- und Ausland. Die Messeförderung wird trotz der gegenwärtig unsicheren Konjunktur rege in Anspruch genommen.
Per 30. September 2009 wurden insgesamt 211 Anträge auf Messeförderung bewilligt. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2008 wurden knapp 250 Bewilligungen ausgesprochen. Angesichts der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise kann dies als ermutigendes Zeichen gewertet werden. Für 2010 und 2011 liegt bereits eine Vielzahl konkreter Anträge auf Messeförderung vor.
Für die Teilnahme an einer Messe kann bis zur Hälfte der Kosten für die Standmiete, jedoch maximal bis zu 6.000 Euro übernommen werden. Pro Unternehmen und Kalenderjahr werden bis zu drei Präsentationen gefördert. Jährlich stehen 650.000 Euro im Messeförderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern mit weniger als 250 Mitarbeitern zur Verfügung.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut, Heike Schommartz, Tel.: 0385-6363 1464 oder per Mail: heike.schommartz@lfi-mv.de eingereicht werden.
Für eine gemeinschaftliche Unternehmensbeteiligung an internationalen Messen im In- und Ausland ist zu beachten:
Das Wirtschaftsministerium gewährt für wichtige Schwerpunktbranchen aus Mecklenburg-Vorpommern bzw. bei großen überregionalen Messen eine finanzielle Unterstützung für gemeinschaftliche Unternehmensbeteiligungen. Die Initiative für eine Gemeinschaftsbeteiligung geht in der Regel von einer Interessenvertretung (z.B. Industrie- und Handelskammer, Wirtschaftsfördergesellschaft, Netzwerk, Verein oder Vereinigung) aus. Die Interessenvertretung legt dem Wirtschaftsministerium einen konkreten Vorschlag für eine Gemeinschaftsbeteiligung vor.
Die finanzielle Unterstützung durch das Wirtschaftsministerium bezieht sich auf die Ausstattung des Gemeinschaftsstandes unter Berücksichtigung des Corporate Design des Landes MV oder Dolmetscherleistungen. Voraussetzung für die Förderung ist die Teilnahme von mindestens fünf Unternehmen aus dem Land.