Informationen zur Verwendung des Landessymbole
Die Verwendung der Landessymbole ist im Hoheitszeichengesetz des Landes geregelt. Das große Landeswappen führen Landtag und Landtagspräsidentin sowie der Ministerpräsident und die Ministerien. Außerdem haben verschiedene Institutionen – wie zum Beispiel das Landesverfassungsgericht und der Bürgerbeauftragte – das Recht, das große Landeswappen zu verwenden.
Das kleine Landeswappen nutzen die unteren Landesbehörden. Das Recht zur Führung eines Wappens umfasst die Befugnis, es in Siegel und Briefkopf, auf Drucksachen und Amtsschildern zu verwenden. Für die Kennzeichnung von Dienstbekleidung im öffentlichen Dienst wird das kleine Landeswappen genutzt.
Der Landtag setzt bei offizieller Beflaggung die Landesflagge sowie die Flaggen von Mecklenburg und Vorpommern. Dienststellen des Landes oder Gemeinden flaggen an vom Innenministerium bestimmten Tagen
Das Landessignet dürfen Einrichtungen, Verbände und Organisationen aus Mecklenburg-Vorpommern nutzen. Voraussetzung ist eine schriftliche Genehmigung des Landesmarketings.