Landeswappen

Großes Landeswappen mit viergeteiltem Schild, zwei Stierköpfen für die früheren mecklenburgischen Großherzogtümer, dem pommerschen Greif und dem brandenburgischen AdlerDetails anzeigen
Großes Landeswappen mit viergeteiltem Schild, zwei Stierköpfen für die früheren mecklenburgischen Großherzogtümer, dem pommerschen Greif und dem brandenburgischen Adler

Großes Landeswappen

Großes Landeswappen

Das Land Mecklen­burg-Vorpom­mern führt zwei Wappen. Sie unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich ihres Aussehens, sondern auch durch ihre Verwendung.

Das große Landes­wappen wird vom Landtag und den obersten Landes­behörden genutzt. Es zeigt ein viergeteiltes Schild. In seinem rechten oberen und linken unteren Feld befinden sich aus der Sicht des Trägers Stierköpfe auf goldenem Grund. Die Stierköpfe repräsentieren die einstigen mecklen­burgischen Großherzog­tümer, also Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Der rote Greif auf silbernem Grund im linken oberen Feld steht für Vorpommern. Im vierten Feld verweist der branden­burgische Adler auf die historisch bedingt engen Verbindungen zwischen Pommern und Brandenburg.

Zweigeteiltes kleines Landeswappen mit mecklenburgischem Stierkopf und pommerschem GreifDetails anzeigen
Zweigeteiltes kleines Landeswappen mit mecklenburgischem Stierkopf und pommerschem Greif

Kleines Landeswappen

Kleines Landeswappen

Das kleine Landes­wappen wird von den unteren Landes­behörden verwendet. Es ist zweigeteilt. Aus der Sicht des Trägers, die für die Beschreibung von Wappen maßgeblich ist, befindet sich in der rechten Hälfte über goldenem Grund der mecklen­burgische Stierkopf. Ihm zur Seite steht in der linken Hälfte des Wappens der rote pommersche Greif auf silbernem Grund.

Die Wappen mit Stier, Greif und Adler stehen für alles Offizielle und Amtliche und bleiben der Regierung und dem Landtag sowie ihren Behörden vorbehalten. Die Landes­regierung verwendet das große, viergeteilte Landes­wappen. Die nach­geordneten Einrichtungen verwenden das zweigeteilte, so genannte kleine Landeswappen.

Der Gebrauch der Wappen ist durch Gesetze und Verordnungen geregelt.

Ansprechpartner für die Führung und Verwendung der Landeshoheitszeichen sind die Mitarbeiter des Referates II 210 im Ministerium für Inneres und Europa.

Kontakt

Celine Tiedecke