[Mustererklärung zur Barrierefreiheit]

[Hinweise]
[Text in eckigen Klammern ist gegebenenfalls zu ergänzen oder zu streichen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit sollte für den Benutzer leicht zu finden sein. Es empfiehlt sich bei Websites die Erklärung zur Barrierefreiheit dort zu platzieren, wo auch Datenschutzerklärung und Impressum zu finden sind. Die Erklärung kann innerhalb der mobilen Anwendung oder beim Herunterladen der Anwendung bereitgestellt werden.]

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für [die Website/mobile Anwendung] [URL der Website/Name und Version der mobilen Anwendung].
[Name der öffentlichen Stelle] ist bemüht, [seine/ihre] [Website/mobile Anwendung] im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Bedienhinweise

[Ist keine weitere Produktdokumentation vorhanden, sind hier alle Funktionen und Optionen der Anwendung zu benennen, die zu einer verbesserten Zugänglichkeit führen (=Barrierefreiheitsfunktionen).]

[Weiterhin sind hier besondere Bedienkonzepte zu beschreiben, wenn die Bedienung atypisch und nicht zu erwarten ist.]

[Ist ein Handbuch oder eine weitere Produktdokumentation vorhanden, sollte hierauf verwiesen werden.]

[Zum Beispiel: Bedienhinweis(e) für Tastaturnutzer | Bedienhinweis(e) für sehbeeinträchtige Nutzer usw. Zu nennen sind hier Kontrastmodi, Schriftvergrößerungen etc.)]

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese [Website/mobile Anwendung] ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V [vollständig vereinbar/teilweise vereinbar/nicht vereinbar.] [Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.]

Nicht barrierefreie Inhalte

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt.
[Nennen Sie die verwendete Prüfmethode und listen Sie ggf. die getesteten Inhalte auf.]
[Die Erklärung wurde zuletzt am [Datum der letzten überprüfung] überprüft].

Feedback und Kontaktangaben

[Beschreiben Sie den Feedback-Mechanismus, mit dem der öffentlichen Stelle etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitgeteilt und Informationen über von der Anwendung der gesetzlichen Regelungen ausgenommene Inhalte eingeholt werden können.

Textvorschlag:
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.]

[Fügen Sie hier das Feedback-Formular ein oder geben Sie den Link zum Feedback-Formular an.

Formularvorschlag:

Bitte beachten: Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflicht und müssen ausgefüllt werden.

Wenn Sie eine Antwort haben möchten, geben Sie bitte Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit an:

[Nennen Sie die Kontaktangaben der Stelle(n)/Abteilung(en)/Person(en), die für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständig ist/sind.

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.

[Fakultative Inhalte]