Eine Übergangsregelung verschafft den Trägern von Musik-und Jugendkunstschulen Sicherheit
Nach Herrenberg-Urteil beschließt Bundestag Übergangsregelung
Ein Bundestagsbeschluss verschafft den Trägern von Musikschulen und Jugendkunstschulen sowie weiteren Bildungsreinrichtungen noch vor der anstehenden Bundestagswahl Rechtssicherheit. Die Regelung gilt bis Ende 2026 und ermöglicht den Bildungseinrichtungen und Lehrkräften eine Übergangszeit, um sich auf die mit dem so genannten Herrenberg-Urteil nun geleitenden Beurteilungsmaßstäbe bei der Feststellung des Erwerbsstatus von Lehrkräften - d.h. ob abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit - einzustellen. Bis dahin müssen die Bildungsträger keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, wenn Bildungsträger und Lehrkräfte bei Vertragsabschluss von Selbständigkeit ausgegangen sind.
Hintergrund des so genannten „Herrenberg-Urteils“ ist, dass in dessen Auswirkung viele Beschäftigungsmodelle in Bildungseinrichtungen in Frage stehen bzw. in ihrer jetzigen Form zu einer unzulässigen Art der Scheinselbstständigkeit erklärt wurden. Seitdem bestehen bei den Trägern von Musik- und Jugendkunstschulen erhebliche Unsicherheiten, wie mit dem Urteil umzugehen ist. Gerade im Bereich der kulturellen Bildung arbeiten viele Lehrende an Einrichtungen dort in selbstständiger Tätigkeit und im Nebenberuf. Auch andere Bildungsträger, wie z.B. Volkshochschulen, berufliche Weiterbildungsträger oder Hochschulen sind betroffen.
Bereits seit mehreren Monaten arbeiten Expertengruppen unter Führung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) an einer Lösung und an Empfehlungen für rechtssichere Beschäftigungsmodelle. Dabei sind die Deutschen Rentenversicherung, die Fachverbände und Interessenvertretungen, Gewerkschaften und auch die Kultusministerkonferenz in den Prozess eingebunden. Das Kulturministerium der MV-Landesregierung vertritt die Länder in diesen Beratungen. Um diesem Arbeitsprozess Zeit zu geben, einigte sich der Bundestag nun auf eine Übergangsregelung, die bis 31.12.2026 das aktuell bestehende Moratorium ablöst.
Durch den Beschluss ist jetzt Rechtssicherheit geschaffen und unter bestimmten Bedingungen auch selbständige Beschäftigung weiter möglich. Für die Zeit der Regelung wird seitens der Rentenversicherungsträger von einer ansonsten zwingenden Nachforderung von Sozialbeiträgen abgesehen.
„Ich bin sehr froh und erleichtert, dass es uns gelungen ist, diese Übergangsregelung mit dem BMAS und der Deutschen Rentenversicherung zu erarbeiten. Das schafft die dringend notwendige Atempause für unsere Musik- und Jugendkunstschulen sowie für die Hochschulen im Land. Jetzt haben alle Beteiligten ein Zeitfenster, in dem dauerhaft tragfähige Lösungen gefunden, umgesetzt und notwendige Finanzierungen geschaffen werden können. Ich habe bereits mehrfach deutlich gemacht, dass wir eine gesamtdeutsche und rechtssichere Lösung brauchen. Kommunale und private Träger und auch das Land als Förderer der Musik- und Jugendkunstschulen brauchen genauso Planungssicherheit, wie die Lehrenden an den Einrichtungen“, so Kulturministerin Bettina Martin zu der Entscheidung: „Ich hoffe sehr, dass diese Arbeit auch unter einer neuen Bundesregierung mit Hochdruck weitergeht, denn wir dürfen keine Zeit verlieren, zwei Jahre sind schnell vorbei. Das gemeinsame Ziel aller Beteiligten muss es sein, langfristig sichere Lösungen zu schaffen, damit wir auch in Zukunft ein flächendeckendes und möglichst umfangreiches Angebot an kultureller Bildung in MV erhalten.“