Justizministerin Bernhardt: „Keine DNA für Racial Profiling.“
Im Landtag erinnert Ministerin Jacqueline Bernhardt an einen abgelehnten JuMiKo-Beschluss zum Thema biogeografische Herkunft.
„Eine immer wieder aufflammende Diskussion um genetische Daten ist immer nur für die von Interesse, die Täterinnen und Täter nur im nichtdeutschen Milieu sehen. Ein solcher Versuch scheiterte schon bei der letzten Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Bad Schandau. Ein Beschlussvorschlag, wonach die Erweiterung der Zulässigkeit molekulargenetischer Untersuchungen auf den Bereich der biogeografischen Herkunft geprüft werden solle, fand keine Mehrheit. Das ist auch richtig, denn DNA-Analysen dürfen nicht der Nährboden für Racial Profiling werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt am Rande des Landtags. Das Thema „Biogeografische DNA-Analyse zulassen“ ist Thema eines Tagesordnungspunktes.
„Die DNA-analytische Untersuchung nach § 81e StPO bleibt ein wichtiges Ermittlungsinstrument von Strafverfolgungsbehörden. Es besteht aber kein Handlungsbedarf. Die gesetzlichen Voraussetzungen der DNA-analytischen Untersuchung wurden zuletzt im Jahr 2019 mit dem Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens geändert. Seitdem ist es erlaubt durch die Untersuchung nicht nur die Abstammung und das Geschlecht, sondern auch das Alter sowie die Augen-, Haar- und Hautfarbe einer Person zu bestimmen. Trotz der wissenschaftlichen Möglichkeit wurde die Bestimmung des Merkmales der biogeografischen Herkunft insbesondere im Hinblick auf mögliches Racial Profiling und Pauschalverdächtigung von Minderheiten kritisch gesehen und nicht mit in den § 81e StPO aufgenommen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.