MV drängt auf praxistaugliche Umsetzung und klare Finanzierungs-zusagen bei Klima- und Umweltschutz
Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, nahm am heutigen Tag an der 105. Umweltministerkonferenz (UMK) in Saarbrücken teil.
Im Mittelpunkt der Beratungen standen die zukünftige Ausgestaltung des Klima-, Natur- und Umweltschutzes auf europäischer und nationaler Ebene sowie damit verbundene Finanzierungsfragen.
Intensiv diskutiert wurde vor allem über den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU ab 2028, die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung, die Frage eines rechtssicheren Wolfsmanagements und nicht zuletzt die Folgen des jüngsten Urteils zur Düngeverordnung.
„Ich gehe heute insgesamt zufrieden aus der Konferenz, denn wir konnten zu diesen zentralen Fragen gute und einvernehmliche Kompromisse finden“, konstatierte der Minister.
Verlässliche Finanzierung von Klima-, Natur- und Umweltschutz
Das betrifft unter anderem die auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern eingebrachte Forderung, dass im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) für die Zeit nach 2027 eine nachhaltige Finanzierung von Maßnahmen des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes gesichert wird und bisher erreichte Umweltstandards in allen Sektoren erhalten bleiben. „Wenn wir dem Klimawandel wirksam begegnen wollen, braucht es einen langen Atem und wir müssen endlich aufhören, in Förderperioden zu denken. Stattdessen benötigen wir verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen und eine gesicherte Finanzierung, um eine langfristige Planung und Umsetzung von Klima-, Natur- und Umweltschutzmaßnahmen zu ermöglichen. Jeder Euro, den wir jetzt im Kampf gegen den Klimawandel und den Verlust der Biodiversität investieren, wird sich für die kommenden Generationen doppelt und dreifach bezahlt machen. Das muss unser gemeinsamer Antrieb sein“, betonte der Minister.
Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung
Ein weiteres zentrales Thema war die nationale Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung, die verbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen vorgibt. Mecklenburg-Vorpommern hatte mit seinem Antrag erneut eine praktikable Umsetzung eingefordert, die regionale Unterschiede berücksichtigt und die Länder frühzeitig einbindet. „Erklärtes Ziel muss es sein, auf nationaler Ebene zu einer weitgehend konsistenten Durchführung der EU-Wiederherstellungsverordnung zu gelangen“, so Backhaus. Dazu müssen die Belange aller betroffenen Bereiche wie des Klimaschutzes, des Gewässer-, Hochwasser- und Küstenschutzes, der land- und forstwirtschaftlichen Produktion sowie der Fischerei und Aquakultur einbezogen und zudem die Bürokratielasten für Verwaltung und Betroffene sowie zusätzliche Belastungen der Flächeneigentümer und -bewirtschaftenden möglichst geringgehalten werden. „Wir brauchen keine Bürokratiemaschinerie, sondern praktikable Lösungen, die die kommunale Ebene und die Wirtschaft nicht überfordern. Die Menschen vor Ort müssen mitgenommen werden, sonst verlieren wir Akzeptanz.“
Wolfsmanagement – rechtssicher und praxistauglich gestalten
Auch der Umgang mit dem Wolf stand auf Antrag des Landes erneut im Mittelpunkt der Konferenz. Das Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns liegt vollständig in der kontinentalen biogeografischen Region. Für diese Region hat der Bund am 13. Oktober 2025 den „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfes an die EU-Kommission gemeldet – eine Entwicklung, die aus Sicht MVs auch Konsequenzen für ein aktives Bestandsmanagement haben muss.“ „Nach der Feststellung des günstigen Erhaltungszustands für die Art Wolf müssen nun auch zeitnah rechtssichere Entnahmen möglich sein. Alles andere wäre den Menschen in unserem Land nicht mehr vermittelbar“, so Backhaus. Er zeigte sich daher erfreut, dass sich das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium auf eine Überführung des Wolfs in das Jagdrecht verständigt haben und den Ländern zeitnah ein Gesetzentwurf zur entsprechenden Anpassung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes vorgelegt wird.
„Meine klare Erwartungshaltung ist, dass wir damit endlich zu klaren, praxistauglichen und rechtssicheren Regelungen für das Wolfsmanagement kommen. Die Weidetierhalterinnen und -halter brauchen Verlässlichkeit. Wir haben den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern ins Jagdrecht aufgenommen – nun muss der Bund liefern und den rechtlichen Rahmen schaffen, damit insbesondere auffällige Wölfe rechtssicher entnommen werden können“, betonte der Minister.
Mecklenburg-Vorpommern zählt gemeinsam mit Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen zu den Ländern mit den höchsten Wolfsdichten in Deutschland. Aktuell ist in MV rund die Hälfte der Landesfläche durch 34 Territorien mit sesshaften Wölfen belegt – darunter 28 Rudel, 5 Paare und 1 Einzeltier. „Der Bestand steigt seit Jahren stetig an. Deshalb braucht es geeignete Instrumente des Wolfsmanagements, insbesondere zur schnellen und rechtssicheren Entnahme von auffälligen Tieren, um die Weidetierhaltung zu sichern sowie die Akzeptanz der Wiedersiedlung des Wolfes nicht zu gefährden.
Düngeverordnung - Bund in der Pflicht
Mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.10.2025 rückte auch die Düngeverordnung erneut in den Fokus der Konferenz.
In besagtem Urteil wird die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) für unwirksam erklärt, weil die Ermächtigungsgrundlage im Bundesrecht (§ 13 a Abs. 1 DüV) nicht hinreichend bestimmt sei. „Selbstverständlich müssen wir zunächst noch die Begründung des Urteils abwarten, aber schon jetzt steht fest, dass eine Anpassung des Düngerechts unumgänglich ist. Wir haben uns auf der Konferenz zu möglichen Schritten ausgetauscht. Das Zepter des Handelns liegt allerdings beim Bundeslandwirtschaftsministerium. Ich habe mich bereits im Vorfeld der Konferenz in einem Brief an das BMLEH gewandt und ein schnelles Handeln in der Sache angemahnt. Bis zum Beginn der Vegetationsperiode im Februar 2026 müssen wir zu einer rechtsicheren Lösung gefunden haben, da dann erste Düngemaßnahmen anlaufen. Darüber bestand auch in der Konferenz Einigkeit unter den Ländern. Wir haben den Bund aufgefordert, in enger Abstimmung mit den Ländern eine zeitnahe Neuregelung des Düngerechts vorzunehmen, die den europäischen Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie gerecht wird und den Gewässer- und Bodenschutzes sowie die Belange der Landwirtschaft gleichermaßen berücksichtigt.“