Kinderhospiz und Opferschutz: Justiz unterstützt soziale Zwecke
Die Zuwendungen aus Ermittlungs- und Strafverfahren lagen 2025 bei über 1,7 Mio. Euro. 57 Prozent davon kam der Gemeinnützigkeit zu.
Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben auch im Jahr 2025 mehr als 1,7 Millionen Euro an Geldauflagen erteilt. Das war ähnlich viel wie 2024. Von den rund 1,7 Millionen Euro wurden 972.770 Euro, das waren gut 57 Prozent, gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt betont, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Land die Empfängerinnen und Empfänger der Zuwendungen sehr sorgfältig wählten: „Zu sehen ist, dass die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bei der Auswahl der Begünstigten von großer Bedeutung ist. Ein Kinderhospiz oder Vereine, die kranke Kinder und Jugendliche betreuen, zu bedenken, zeigt die soziale Komponente dieser Zuweisungen. Zuwendungen für die Opferschutz-Arbeit oder auch für die Verkehrserziehung sind ebenso wichtige Aspekte. Manchmal sind Zuweisungen auch ein stückweit persönliche Wiedergutmachung, wenn die angeklagte Person einem Verein in ihrer eigenen Gemeinde die Geldauflage zahlt“, sagt Ministerin Bernhardt.
Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sprachen im vergangenen Jahr in Ermittlungs- und Strafverfahren rund 972.770 Euro gemeinnützigen Vereinen zu. Ob diese Gelder bislang tatsächlich gezahlt wurden, wird statistisch nicht erfasst. 737.048 Euro wurden zudem der Staatskasse zugesprochen. Seit 2011, also in den vergangenen 15 Jahren, sind in Mecklenburg-Vorpommern aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren knapp 21 Mio. Euro an Geldauflagen verteilt worden, davon rund 13 Mio. Euro, das sind rund 63 Prozent, an gemeinnützige Einrichtungen. Das Oberlandesgericht Rostock führt eine Liste mit rund 650 gemeinnützigen Vereinen, die Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren erhalten können. „Gemeinnützige Vereine, die in diese Liste aufgenommen werden wollen, wenden sich an das Oberlandesgericht Rostock und weisen insbesondere die Gemeinnützigkeit des Vereins nach“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt. Das OLG Rostock aktualisiert die Liste jährlich zum 1. Mai. Für weitere Infos klicken Sie bitte auf den ->Link.
Nachfolgend finden Sie die Auflistung der zehn größten Summen an Geldauflagen, die im Jahr 2025 gemeinnützigen Vereinen zugesprochen wurden.
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Zuwendungsempfänger
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Zuwendung in € |
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1 |
Förderverein Kinder- und Jugendhospiz
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30.420 |
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2 |
FRV Plöwen e.V.
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22.000 |
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3 |
Weisser Ring e. V. Mainz-Weisenau
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18.650 |
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4 |
STARK MACHEN e.V. Rostock
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13.850 |
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5 |
Förderverein "Kind im Krankenhaus" e.V.
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12.600 |
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6 |
Verein zur Unterstützung krebskranker Kinder
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11.800 |
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7 |
Verkehrswacht Stralsund
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11.550 |
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8 |
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
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11.450 |
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9 |
Tafel Schwerin e. V.
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11.260 |
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10 |
Verkehrswacht Wismar
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10.650 |