MV bekräftigt die Koalition gegen Diskriminierung
Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt unterzeichnete eine Vereinbarung mit der unabhängigen Bundesbeauftragten Ataman.
„Mecklenburg-Vorpommern setzt das Engagement für gerechte Teilhabe und eine diskriminierungsfreie Gesellschaft fort. Nachdem das Land 2024 gemeinsam mit weiteren 13 Bundesländern der ‚Koalition gegen Diskriminierung‘ beigetreten ist, haben wir nun eine Vereinbarung mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, unterzeichnet. Ziel ist es, die zivilgesellschaftlich organisierten Strukturen der Antidiskriminierungsberatung bundesweit nachhaltig zu sichern. Mecklenburg-Vorpommern stärkt gemeinsam mit dem Bund die Antidiskriminierungsberatung. Seit Jahresbeginn werden zwei Beratungsstellen in Schwerin und Greifswald gefördert. Damit wird die Qualität der Antidiskriminierungsberatung weiter gesichert und den Einwohnerinnen und Einwohnern ein verlässliches Angebot bereitgestellt, das sie im Falle von Diskriminierung in Anspruch nehmen können“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des 20. Jahrestags des Inkrafttretens des Antidiskriminierungsgesetzes des Bundes. Am 17. Juni wird die Ministerin die entsprechenden Förderbescheide an den Träger den Antidiskriminierungsverband M-V e.V. übergeben.
„Die Vereinbarung mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten sieht zudem einen jährlichen Austausch mit den zuständigen Ministerinnen, Ministern, Senatorinnen und Senatoren in den Ländern vor. Dabei wird es um den Ausbaubedarf der Antidiskriminierungsberatung gehen. Einmal pro Legislaturperiode wird ein gemeinsamer Bericht des Bundes und der Länder die Entwicklungen und Strukturen im Bereich der Antidiskriminierungsberatung sichtbar machen. Das ist eine gute Maßnahme, um transparent das Engagement der einzelnen Länder vergleichen zu können. Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung verpflichtet sich dazu, die Erstellung des Berichts zu koordinieren. Die Zuständigkeiten der Länder bleiben dabei jedoch unberührt“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.
Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Monique Tannhäuser: „Diskriminierungsschutz ist eine politische und gesellschaftliche Querschnittsaufgabe. Das bedeutet, dass wir in allen Bereichen – ob in Behörden oder auf dem Arbeitsmarkt – klare Ansprechpersonen und verlässliche Strukturen brauchen, um Diskriminierung frühzeitig zu erkennen und ihr wirksam zu begegnen.“
Information:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) war vor 20 Jahren, am 18. August 2006, in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen zum Beispiel aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religion, der Weltanschauung oder auch des Alters zu verhindern oder zu beseitigen. Damit war damals der Gesetzgeber einer sehr wichtigen Forderung von Menschen mit Behinderungen nachgekommen: einen besseren Schutz vor Benachteiligungen auch im privaten Rechtsverkehr zu schaffen.