Schuljahr 2016/2017: Schwimmunterricht an 97,5 Prozent der Grundschulen

Ministerin Hesse: Kinder sollten so früh wie möglich Schwimmen lernen

Nr.188-18  | 26.10.2018  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesstätten

Im Schuljahr 2016/2017 haben 272 von 279 staatlichen Grundschulen Schwimmunterricht erteilt. Das sind 97,5 Prozent aller staatlichen Grundschulen. Lediglich an 7 Schulen hatte es keinen Schwimmunterricht gegeben. An diesen sieben Schulen hat es aber im Folgejahr ein entsprechendes Angebot für den Schwimmunterricht gegeben.

„In einem Land wie Mecklenburg-Vorpommern sollten Kinder so früh wie möglich Schwimmen lernen“, betonte Bildungs- und Sportministerin Birgit Hesse im Landtag. „Über den Rahmenplan Sport für die Grundschule sehen wir vor, dass Kinder am Ende der 4. Klasse schwimmen können sollen und dass sie außerdem Verhaltensweisen für Hygiene und die Baderegeln beherrschen. Uns allen ist klar, dass das nur aufgeht, wenn der Schwimmunterricht auch stattfindet. Um genau das sicherzustellen, hat die Landesregierung gemeinsam mit den Schulträgern in den vergangenen Jahren viel getan.“

Bildungs- und Sportministerin Birgit Hesse lobte Organisationen wie die DLRG, den ASB oder das DRK. Sie alle setzten sich mit großem Engagement dafür ein, Kindern frühzeitig das Schwimmen beizubringen. Die Schwimmfähigkeit von Schülerinnen und Schülern im Zeugnis aufführen zu wollen, lehnte Hesse hingegen ab.

„Das Schwimmen hat deshalb seinen festen Platz in der Schule, einen eigenen Platz auf dem Zeugnis hat es nicht – schlicht und einfach, weil es dort nicht hingehört“, sagte sie. „Ein Zeugnis ist dazu da, den Schülerinnen bzw. Schülern und deren Eltern einen Überblick zu geben über ihre Entwicklung im Unterricht und ihren Leistungsstand. Diese Leistungen manifestieren sich in Noten für die jeweiligen Fächer. Eines dieser Fächer heißt Sport und dazu gehört das Schwimmen. Die Leistungen, die die Kinder im Schwimmbecken zeigen, fließen in die Sportnote mit ein“, so Hesse.

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