Nächster Schritt zur Qualitätsverbesserung in Kitas

KiföG-Novelle vom Kabinett unterstützt

Nr.325-22  | 26.10.2022  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Das Kabinett hat gestern den Weg für die Einbringung der dritten Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) freigegeben.

Somit kann sich der Landtag in der nächsten Sitzung in erster Lesung mit dieser Änderung befassen.  

Diejenigen, die zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige (ENZ) ausgebildet werden, sollen ab dem Ausbildungsjahrgang 2023/2024 schrittweise im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet werden. Die Kosten dafür trägt allein das Land.

Damit soll erreicht werden, dass künftig mehr pädagogisches Personal ausgebildet werden kann und das Land bessere Ausbildungsbedingungen schafft. 

„Es ist wichtig, dass wir ein großes Augenmerk auf eine verbesserte Ausbildung legen und die Azubis so noch intensiver auf ihrem Weg zur Erzieherin und zum Erzieher begleiten“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg. 

In der Übergangsphase von zwei Jahren können sich die Kita-Träger entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen oder weiterhin die Azubis aus dem Fachkräfte-Schlüssel anrechnen. 

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