Land plant Änderung des Schulgesetzes

Mehr Demokratiebildung, stärkere Kooperationen und größere digitale Lernchancen

Nr.136-25  | 16.09.2025  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Das Kabinett hat den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen. Mit der Novelle sollen weitere Grundlagen für eine moderne und zukunftsfeste Bildung in Mecklenburg-Vorpommern gelegt werden. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung der politischen Bildung, die engere Zusammenarbeit von Grundschule und Hort sowie der Ausbau digitaler Lern- und Unterrichtsformen. „Mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir weitere moderne und verlässliche Rahmenbedingungen für unsere Schulen. Wir stellen sicher, dass Demokratiebildung, gute Lernorganisation und eine leistungsfähige digitale Infrastruktur Hand in Hand gehen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. 

Als zentrales Element ist die Verankerung des Beutelsbacher Konsenses im Schulgesetz geplant. Damit wird einseitig geregelt, dass politische Bildung an Schulen Ergebnisoffenheit wahrt und zugleich demokratische Werte vermittelt. „Lehrkräfte versetzen Schülerinnen und Schüler in die Lage, dass sie sich eine eigene Meinung bilden können. Zudem muss das, was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, auch im Unterricht kontrovers behandelt werden. Lehrkräfte müssen nicht politisch neutral sein. Sie dürfen ihre eigene politische Meinung ausdrücken. Aber sie müssen dafür sorgen, dass auch andere Auffassungen, die für den Unterricht erheblich sind, zur Geltung kommen. Die äußere Grenze findet sich in den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, erklärte Oldenburg. 

Auch die Kooperation zwischen Grundschule und Hort wird neu geregelt. Hintergrund ist der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Vorgesehen ist, dass Grundschule und Hort künftig nach dem Übergang in die Schule kooperieren dürfen. Die Grundsätze für eine Zusammenarbeit soll in Kooperationsvereinbarungen festgelegt werden. Ab 1. August 2026 gilt für alle Kinder bundesweit ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Einführung der Ganztagsbetreuung erfolgt schrittweise, zunächst für Kinder der Jahrgangsstufe 1. In den Folgejahren wird der Rechtsanspruch um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet, sodass mit dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind eine umfassende Betreuung erhalten kann. 

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, den Unterricht organisatorisch weiterzuentwickeln. Präsenzunterricht kann künftig stärker mit digital unterstützten und selbstgesteuerten Lernphasen sowie E-Learning kombiniert werden. Grundlage dafür sind pädagogische Konzepte, die jede Schule in ihr Schulprogramm aufnimmt. „Wir nutzen die Chancen digitaler Medien bei gleichzeitigem Lernen im Klassenzimmer“, so die Bildungsministerin. 

Auch für die Digitale Landesschule sollen klarere Regelungen geschaffen werden: Wenn Lehrkräfte über einen längeren Zeitraum digital unterrichten, sollen sie künftig auch Leistungsbewertungen vornehmen können. Sie geben diese dann an die Stammschule der Schülerin bzw. des Schülers weiter. Ergänzt wird die Novelle durch eine Neuordnung der Regelungen zur Datenverarbeitung. Schulen geben sich zudem verbindliche Regelungen zur Nutzung von mobilen Endgeräten. Auch die engere Zusammenarbeit von Land und Schulträgern bei der digitalen Bildungsinfrastruktur soll im Schulgesetz festgeschrieben werden. 

Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der Stärkung der Medienzentren, die künftig noch gezielter beim Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel beraten und unterstützen. Darüber hinaus soll ein Ausschuss zur Steuerung der Bildung in der digitalen Welt eingerichtet werden, in dem Vertreterinnen und Vertreter des Landes, der Kommunen und der Medienzentren gemeinsam über die Weiterentwicklung der digitalen Bildungsinfrastruktur entscheiden. Hierzu zählen zum Beispiel ein Schulverwaltungssystem, ein digitaler Stundenplaner und elektronische Klassenbücher. 

„Mit dieser Novelle schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche chancengerecht lernen können – analog und digital. Unser Ziel ist es, Bildung in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig zu gestalten“, betonte Oldenburg.

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