Schul-Corona-Verordnung
Die Schul-Corona-Verordnung gibt Auskunft darüber, wer zu welchen Gelegenheiten und in welchen Situationen in Schulgebäuden oder in und auf allen schulischen Anlagen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen muss. Außerdem regelt sie, unter welchen Voraussetzungen Veranstaltungen an Schulen stattfinden können.
- Zur Schul-Corona-Verordnung
- Fünfte Verordnung zur Änderung der Schul-Corona-Verordnung
Vom 8. Januar 2021 - Sechte Verordnung zur Änderung der Schul-Corona-Verordnung
Vom 22. Januar 2021