Sommersemester 2020 in MV findet statt

Rahmenbedingungen für das Sommersemester verabredet

Nr.051-20  | 31.03.2020  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesstätten

Der Prüfungs- und Lehrbetrieb an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern kann zum 20. April 2020 unter bestimmten Voraussetzungen wieder starten. Darauf hat sich Wissenschaftsministerin Bettina Martin mit den Rektorinnen und Rektoren der Hochschulen in einer Telefonschaltkonferenz verständigt. Seit dem 16. März 2020 sind die Hochschulen im Zuge der Eindämmung von Covid-19 für den regulären Lehrbetrieb geschlossen.

„Studierende, Professorinnen, Professoren und Beschäftigte an den Hochschulen treibt die Frage um, wie das Sommersemester durchgeführt wird. Dafür habe ich großes Verständnis“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Wir haben deshalb gemeinsam klare Rahmenbedingungen verabredet, damit die Hochschulen den Lehr- und Prüfungsbetrieb organisieren können. Das Wissenschaftsministerium steht mit den Hochschulleitungen in engem und regelmäßigem Austausch. Wir werden auch die weiteren Schritte gemeinsam gehen“, so Martin.

Die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Sommersemesters 2020 im Detail:

  1. Das Sommersemester 2020 findet statt.
  2. Die Universitäten sowie die Hochschule für Musik und Theater Rostock nehmen den Lehrbetrieb zum 20. April 2020 auf; die Fachhochschulen setzen den Lehrbetrieb am 20. April 2020 fort.
  3. Aufgrund der epidemiologischen Situation findet der Lehr- und Studienbetrieb nicht in Präsenzform, sondern z. B. in digital gestützten Formaten statt („distance learning“).
  4. Prüfungen, die ohne Direktkontakt möglich sind und eigenverantwortlich durch die Hochschulen organisiert werden, können bereits jetzt digital und ohne physischen Kontakt qualitätsgesichert durchgeführt werden.
  5. Präsenzlehre bzw. -prüfungen sowie Praxisanteile werden schrittweise dann wieder stattfinden, sobald Gründe des Gesundheitsschutzes dem nicht mehr entgegenstehen. Dies wird mit den für den Gesundheitsschutz zuständigen Behörden vorher abgestimmt.
  6. Alle im Sommersemester 2020 erbrachten Leistungen werden anerkannt.                                     

„Für die notwendigen Anpassungen im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnungen haben wir als Wissenschaftsministerium größtmögliche Flexibilität zugesichert. Wir werden den notwendigen, rechtlichen Rahmen kurzfristig dafür schaffen“, erklärte Ministerin Martin. „Über mögliche Konsequenzen für die Organisation des Wissenschaftsbetriebs in diesem Jahr bin ich mit den anderen Ländern in Gesprächen“, sagte sie.