Prüfungen & Abschlüsse

Aufregung oder ein flaues Gefühl im Magen? Mündliche und schriftliche Prüfungen gehören zum Schülerleben dazu. Den ersten Schulabschluss erhält eine Schülerin bzw. ein Schüler nach erfolgreicher Ausbildung an einer allgemein bildenden Schule. Mit jedem Abschluss steht ihr bzw. ihm der Weg zum nächsthöheren Abschluss offen. In Mecklenburg-Vorpommern werden die schriftlichen Prüfungsaufgaben für die Mittlere Reife und für das Abitur zentral erarbeitet und vorgegeben. Ziel der Landesregierung ist es, allen Schülerinnen und Schülern gleiche Chancen zu eröffnen und sie individuell zu fördern. Ein Schulabschluss, die sich anschließende Berufsausbildung oder ein Studium senken das Risiko, später arbeitslos zu werden.

Eine Gruppe von Schülerinnen und Schüler steht vor der Tafel im Klassenraum und freut sich über gute Noten. Foto: yanlev/colourbox.comDetails anzeigen
Eine Gruppe von Schülerinnen und Schüler steht vor der Tafel im Klassenraum und freut sich über gute Noten. Foto: yanlev/colourbox.com

Lernen lohnt sich: Schülerinnen und Schüler freuen sich über gute Noten und bestandene Prüfungen.

Lernen lohnt sich: Schülerinnen und Schüler freuen sich über gute Noten und bestandene Prüfungen.

Berufsreife

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Jahrgangsstufe 9 erlangen Schülerinnen und Schüler die Berufsreife. Jugendliche verlassen die Schule mit diesem Abschluss, wenn sie in allen Unterrichtsfächern mindestens ausreichende Leistungen erzielen. Mangelhafte Leistungen dürfen in höchstens zwei Fächern vorliegen und müssen ausgeglichen werden. Das Land macht Schülerinnen und Schülern, die Gefahr laufen, die Berufsreife nicht zu erlangen, verschiedene Angebote.

Weitere Wege zur Berufsreife

Freiwilliges 10. Schuljahr

Das freiwillige 10. Schuljahr ist ein einjähriges Bildungsangebot, das zum ersten anerkannten Schulabschluss (Berufsreife) führt. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, die die Jahrgangsstufe 9 besucht, aber nicht erfolgreich abgeschlossen haben.

Vom Schuljahr 2023/2024 an setzt Mecklenburg-Vorpommern das freiwillige 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen um, um mehr Schülerinnen und Schülern die Chancen auf einen bundesweit anerkannten Schulabschluss zu erhöhen. Damit können auch jene Schülerinnen und Schüler mit Lernbeeinträchtigungen und ohne sonderpädagogischen Förderberdarf Lernen von dem Angebot profitieren. 

Bei erfolgreichem Abschluss des freiwilligen 10. Schuljahres erhalten alle Schülerinnen und Schüler vom Schuljahr 2023/2024 an das Zeugnis der Regionalen Schule mit dem Abschluss der Berufsreife. Mecklenburg-Vorpommern setzt damit einen wichtigen Punkt der Inklusionsstrategie des Landes um.

9+

Schülerinnen und Schüler, die das Klassenziel der Jahrgangsstufe 9 nicht erreicht haben, können an ausgewählten Regionalen Schulen und Gesamtschulen die Berufsreife in einem weiteren Schuljahr 9+ zu erwerben. Das schulische Angebot 9+ besteht aus einem unterrichtlichen und einem betriebspraktischen Teil. Der Praxisanteil ist verstärkt und soll die Schülerinnen und Schüler motivieren und befähigen, direkt nach der Schule eine berufliche Ausbildung aufzunehmen.

9+ wird jedoch zum Ende des Schuljahres 2022/2023 eingestellt. Es wurde von den Schülerinnen und Schülern kaum genutzt und hat nicht dazu beigetragen, wesentlich mehr Jugendliche zu einem Schulabschluss zu führen. Die Angebote des ‚Produktiven Lernens‛ sowie der ‚Berufsreife dual‛ sollen stattdessen künftig gestärkt werden. Gleichzeitig wird das freiwillige 10. Schuljahr von den Förderschulen Lernen an die Regionalen Schulen und Gesamtschulen angegliedert.

Produktives Lernen

Das Produktive Lernen ist ein spezielles Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler der 8., 9. und 10. Klasse, denen das abstrakte Lernen schwerfällt und die möglicherweise auf dem regulären Weg keinen Schulabschluss erlangen. Für sie hat das Land spezielle Unterrichtsmethoden an den Regionalen Schulen und Gesamtschulen entwickelt, bei denen die Praxis in den Vordergrund rückt. Die Jugendlichen lernen nicht nur in Schulen, sondern auch in Lernwerkstätten, in Betrieben und Einrichtungen.

Praxislernen

Dem Prinzip des Produktiven Lernens folgt das Konzept des Praxislernens, das in einigen Schulen des Landes Schülerinnen und Schülern der 7. und 8. Klasse angeboten wird. „Handeln, Erkunden, Entdecken“ (HEE) – diese Methode bezieht die Schülerinnen und Schüler in die Gestaltung des Unterrichts in Praxiskursen mit ein. Das fördert Motivation, Zielorientierung, Teamgeist, Organisationsfähigkeit, Ergebnispräsentation und damit das Selbstwertgefühl der Schülerinnen und Schüler. Praxislernen hilft ihnen vor allem bei der Berufsorientierung.

Mittlere Reife

Am Ende der Jahrgangsstufe 10 legen die Schülerinnen und Schüler die Prüfung zur Mittleren Reife an einer Regionalen Schule oder Gesamtschule ab. Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer erhalten die Mittlere Reife, wenn sie mindestens das Gesamtprädikat „bestanden“ (von 3,5 bis 4,0) erreicht haben. Schülerinnen und Schüler, die mindestens das Gesamtprädikat „befriedigend“ (von 2,5 bis 3,4) erhalten, können die gymnasiale Oberstufe besuchen. Auch am Gymnasium ist es möglich, die Mittlere Reife zu erreichen. Sollten sich die Jugendlichen nach dem Erreichen der Mittleren Reife entscheiden, die Schullaufbahn am Gymnasium fortzusetzen, muss dies die Schule ermöglichen. Aktuelle Prüfungstermine, Muster-Prüfungsaufgaben und Vorabhinweise gibt es auf dem Bildungsserver.

Vereinheitlichte, klare Regeln durch neue Schulabschlussverordnung

Mit der neuen Schulabschlussverordnung für die Mittlere Reife wird künftig noch mehr Schülerinnen und Schülern im Land die Möglichkeit gegeben, sich der Mittleren Reife-Prüfung zu stellen – unabhängig davon, ob sie zum Beispiel an einer allgemein bildenden Schule, einer Volkshochschule oder als Nichtschülerin bzw. als Nichtschüler an der Mittleren Reife-Prüfung teilnehmen wollen. Bislang fünf Verordnungen wurden zu einer zusammengeführt, wodurch das Bildungsministerium klare Regeln, Struktur und standardisierte Verfahren schafft. Schülerinnen und Schüler, die ein hervorragendes Prüfungsergebnis erreichen, werden außerdem zukünftig besonders gewürdigt, indem ein „Qualifizierter Abschluss der Mittleren Reife“ für all jene eingeführt wird, deren Gesamtergebnis den Durchschnitt von 1,4 und besser beträgt. Die neue Schulabschlussverordnung tritt mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2022/2023 in Kraft.

Fachhochschulreife

Die Fachoberschule führt zur Fachhochschulreife. Sie vermittelt eine erweiterte allgemeine Bildung sowie berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Fachhochschulstudiums oder einer anspruchsvollen Berufsausbildung entsprechen. In die Jahrgangsstufe 12 der einjährigen Fachoberschule können Bewerber eintreten, wenn sie die Mittlere Reife bzw. einen gleichwertigen Abschluss und eine mindestens zweijährige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine dreijährige, für die gewählte Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit nachweisen.

Weitere Informationen zu den Abschlüssen an beruflichen Schulen erhalten Sie hier.

Abitur nach 12 oder 13 Jahren

In Mecklenburg-Vorpommern erreichen Schülerinnen und Schüler die allgemeine Hochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 12. Sie setzt sich aus den Leistungen der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11 und 12) und der Abiturprüfung zusammen. Der Unterricht findet in einer Kombination von Pflicht-, Wahl- und Wahlpflichtunterricht statt. Auch das Fachgymnasium führt zur allgemeinen Hochschulreife. Die Ausbildung dauert hier drei Jahre. In Bildungsgängen, die zusätzlich zu einem staatlichen Berufsabschluss nach Landesrecht führen, umfasst die Vorstufe zwei Jahre. Schülerinnen und Schüler erreichen das Abitur am Ende der Jahrgangsstufe 13. Aktuelle Prüfungstermine, Muster-Prüfungsaufgaben und Vorabhinweise gibt es auf dem Bildungsserver MV.

Kontakt

Fachbereichsleiterin
Dr. Eyleen Kotyra
IQ M-V Bereich 4 - Zentrale Prüfungen, Fach- und Unterrichtsentwicklung, Rahmenplanarbeit
Telefon: 0385 588-7724

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Die gymnasiale Oberstufe

Seit dem Schuljahr 2019/2020 lernen die Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe in Grund- und Leistungskursen. Die rechtliche Grundlage bildet eine neue Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (APVO), deren Regelungen in dieser Broschüre nachgelesen werden können.

20 Seiten / Broschüre

Barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 3. Auflage, 03/2023

Rechtsvorschriften

Flexible Schulausgangsphaseverordnung - FlexSchAPhVO M-V

Verordnung über die Flexible Schulausgangsphase in
nichtgymnasialen Bildungsgängen an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Flexible Schulausgangsphaseverordnung - FlexSchAPhVO M-V)
Vom 21. Juni 2021, letzte Änderung vom 22. Juli 2022

Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (APVO M-V)

Vom 1. August 2019, letzte Änderung vom 1. Februar 2022

Schulabschlussverordnung - AVO Sek I M-V

Verordnung über den Erwerb von Schulabschlüssen im Sekundarbereich I
Vom 23. Januar 2023

Versetzungsverordnung – VersVO M-V

Verordnung über die Versetzung, Kurseinstufung und den Wechsel des Bildungsganges sowie über die Berufsreife an den allgemein bildenden Schulen
Vom 1. Juli 2012, letzte Änderung vom 13. September 2023

Fachoberschulverordnung - FOSVO M-V

Verordnung zur Aufnahme, Ausbildung und Prüfung an Fachoberschulen und über den Erwerb der Fachhochschulreife
Vom 26. September 2001, letzte Änderung vom 2. November 2009