Zuschüsse zum Barriereabbau jetzt auch für Mietwohnungen

Nr.122-18  | 05.06.2018  | EM  | Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung

Die Landesregierung setzt das im Koalitionsvertrag angekündigte 20-Millionen-Euro-Programm für mehr barrierearme und altengerechte Wohnungen mit der heute im Kabinett vorgestellten Erweiterung der Förderrichtlinie für „Lifte und barrierearmes Wohnen“ um. Jeweils fünf Millionen Euro werden 2018 und 2019 zusätzlich zum bisherigen Programm mit seinen jährlich 4 Millionen Euro bereitstehen.

Das Bauministerium ergänzt damit das Landesprogramm „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“, das bereits in den vergangenen Jahren mit jährlich vier Millionen Euro ausgestattet wurde und auch 2018 und 2019 auf diesem Niveau fortgeführt wird. Neu hinzu kommen ab dem 05.06.2018 die Förderangebote zum Abbau von Mobilitätsbarrieren auch für Mietwohnungen – bislang galt dies nur für Wohnungseigentum, beispielsweise Eigenheime im ländlichen Raum.

„Das bedeutet, dass jetzt auch Vermieter und Mieter – bei Letzteren die Zustimmung des Vermieters vorausgesetzt - Zuschüsse aus diesem um 5 Millionen Euro pro Jahr verstärkten Programm beantragen können, wenn ihre Wohnung in einem zentralen Ort, also einem Grund-, Mittel- oder Oberzentrum liegt“, erläutert Infrastrukturminister Christian Pegel die wichtigste Neuerung der Richtlinie.

Gefördert wird ein breites Spektrum an Umbaumaßnahmen vom Verbreitern von Türöffnungen und dem Entfernen von Schwellen über das Vergrößern von Bewegungsflächen und dem Einbau rutschhemmender Bodenbeläge bis hin zum barrierefreien Bad.

„Ob Senioren oder Familien mit Kindern - diese Förderung ist für alle Mieter interessant. Mit dem Förderangebot unterstützt das Land eine nachhaltige Verbesserung des Wohnkomforts, gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung“, sagt Christian Pegel und fügt hinzu: „Gute Wohnbedingungen, die den individuellen Anforderungen gerecht werden, sind für die Lebensqualität jedes Einzelnen von ausschlaggebender Bedeutung.“

Ziel der Förderung ist es, den wachsenden Bedarf an barrierearmen und barrierefreien Wohnungen im Land zu decken. „Und zwar zu bezahlbaren Mieten“, ergänzt der Landesbauminister. Denn die bisherige Miete bleibt unverändert, wenn der Mieter die Maßnahme finanziert. Führt der Vermieter die Maßnahmen durch, sind die Zuschüsse bei der Bemessung der Modernisierungsumlage in Abzug zu bringen und tragen so nachhaltig zur Sicherung sozialverträglicher Wohnkosten bei.

Mit der Richtlinienänderung werden auch das Ändern von Wohnungsgrundrissen sowie der Neubau von Treppenanlagen gefördert, wenn dies zur Nachrüstung mit barrierefreien Personenaufzügen erforderlich ist.

Gefördert werden 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 4.500 Euro je Wohnung. Für barrierefreie Wohnungen sowie Grundrissänderungen und neuen Treppenanlagen fallen die Zuschüsse höher aus.

Anträge können ab dem 05.06.2018 an das Landesförderinstitut (LFI), Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale, Postfach 160255, 19092 Schwerin gestellt werden. Telefonische Auskünfte und Beratungstermine gibt es unter Tel. 0385/6 36 30.

Anträge sind formgebunden vor Beginn der Umbaumaßnahmen beim LFI einzureichen. Die Vordrucke und die Richtlinie sind beim LFI erhältlich bzw. finden Sie zum Herunterladen unter www.lfi-mv.de