Greifswald: Christian Pegel übergibt Fördermittel für Wohnungsbau Sozial

Nr.279/19  | 25.10.2019  | EM  | Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung

Am Montag, 28.10.2019, übergibt Bauminister Christian Pegel einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro für den Neubau von belegungsgebundenen Mietwohnungen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald an den privaten Wohnungsbauinvestor Norman Femfert. Die Fördermittel werden nach der Richtlinie Wohnungsbau Sozial (WoBauSozRL M-V) gewährt.

Medienvertreterinnen und -vertreter sind zum Termin herzlich eingeladen.

Termin:    Montag, 28. Oktober 2019, 15.30 Uhr

Ort:           Greifswald, Ernst-Thälmann-Ring 1

Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Neubau eines achtgeschossigen Wohngebäudes mit 24 barrierefreien belegungsgebundenen Mietwohnungen mit einer Wohnfläche von insgesamt ca. 1.620 Quadratmetern, zwei freifinanzierten Wohnungen im Erd- und Staffelgeschoss sowie einer Gewerbeeinheit im Erdgeschoss an der Wiecker Wende 3 und 3A. Davon werden zwölf Mietwohnungen im ersten Förderweg und zwölf Mietwohnungen im zweiten Förderweg gefördert. Nach der im Februar aktualisierten Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ können Wohnungen sowohl für einkommensschwache Haushalte wie auch Haushalte mit mittlerem Einkommen gefördert werden.

Die geförderten Wohnungen sind über einen Personenaufzug zu erreichen.

 

Hintergrund

Das 2017 in Kraft getretene Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“ setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Schaffung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Bereitgestellt werden Zuschüsse bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im ersten Förderweg, bis zu 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im zweiten Förderweg und zusätzlich bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für den Einbau von Personenaufzügen.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einen Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen erhalten Wohnungssuchende, deren Einkommen einen festgelegten, von der Haushaltsgröße abhängigen Satz nicht überschreitet, bei ihrer Kommune. Für die Dauer von 20 Jahren unterliegen die Wohnungen auch Mietpreisbindungen. Die zulässige monatliche Nettokaltmiete liegt in Greifswald anfangs im ersten Förderweg bei 6,60 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, im zweiten Förderweg bei 7,40  Euro.

Bislang werden Neubauvorhaben mit 537 Mietwohnungen in Rostock, Greifswald, Bad Doberan, Waren, Neubrandenburg und Teterow mit Fördermitteln in Höhe von 24,3 Millionen Euro unterstützt.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier:
www.lfi-mv.de/foerderungen/wohnungsbau-sozial/.