So viel wie nie: Fast 60.000 Einkommensteuererklärungen vollautomatisch bearbeitet!

Nr.6/22  | 09.02.2022  | FM  | Finanzministerium

Im Jahr 2021 sind fast 60.000 der rund 400.000 für das Jahr 2020 bereits bearbeiteten Einkommensteuererklärungen vollautomatisch durch die Finanzämter des Landes bearbeitet worden.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Wir kommen mit der Modernisierung der Steuerverwaltung gut voran. Ich freue mich sehr, dass wir jetzt bei den vollautomatischen Fällen einen Anteil von 15,6 % der zu bearbeitenden Einkommensteuererklärungen erreicht haben. Das ist so viel wie noch nie. Die Tendenz der Automationsfälle ist seit Jahren steigend und das soll nach dem Wunsch des Finanzministers auch so bleiben. „Eine höhere Automationsquote bedeutet nicht nur, dass die Bürgerinnen und Bürger schneller ihre Steuererstattungen erhalten, sondern auch, dass die Bearbeiterinnen und Bearbeiter in den Finanzämtern entlastet werden, um sich den kniffeligen Fällen und den Fragen der Steuerpflichtigen zu widmen“, so Geue.

Die Steuerverwaltung unternimmt viel, um die Abgabe der Steuererklärung und den Zugang zum Finanzamt zu erleichtern. Neben dem kostenlosen Angebot der elektronischen Steuererklärung können unter www.elster.de auch viele Anträge, Schreiben und Belege digital beim Finanzamt eingereicht werden. Das macht die Verfahren nicht nur schneller. Es lassen sich auch bereits bei der Erstellung der Steuererklärung Fehler vermeiden. Dies ist wichtig, um die vollautomatische Bearbeitung einer Steuererklärung zu ermöglichen. Inzwischen gibt es immer mehr Angebote. Neu wird es im Laufe des Jahres mit „einfachELSTER“ eine einfache Möglichkeit zur Abgabe der Steuererklärung für alle geben, die im Jahr 2021 nur Renten bezogen haben.

„Die digitale Abgabe der Steuererklärung ist die Grundvoraussetzung für eine weitere Reduzierung der Steuerbürokratie. Deswegen bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns, ihre Steuererklärung elektronisch abzugeben,“ so der Finanzminister. Nur dann wird es auch möglich sein, die bereits von anderen Behörden oder Einrichtungen vorliegenden Daten, die für die Steuererklärung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen.