Abgabefrist für Grundsteuererklärungen rückt näher

Nr.03/23  | 20.01.2023  | FM  | Finanzministerium

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer haben noch bis zum 31. Januar 2023 Zeit, ihre Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Bislang sind etwa 395.000 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei den Fi-nanzämtern eingegangen, dies entspricht einer Eingangsquote von rund 55 %. Dabei ist zu beachten, dass die tatsächlichen Eingangszahlen höher sind, da Papiererklärungen erst gezählt werden, wenn sie digitalisiert sind.


Finanzminister Dr. Heiko Geue appelliert an alle Betroffenen, die Erklärungen fristgerecht einzureichen: „Eine erneute Fristverlängerung wird es nicht geben. Die Finanzämter müssen möglichst frühzeitig eine ausreichende Menge aller Erklärungen abschlie-ßend bearbeiten, damit den Kommunen die notwendige Zeit für die Festlegung der Steuerhebesätze und die Aufstellung der Haushaltspläne bleibt.“

Auch nach Ablauf der Abgabefrist bleiben die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Abgabe der Erklärung verpflichtet. Bei einer verspäteten Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen oder bei Nichtabgabe die Besteuerungsgrund-lagen schätzen.

Derzeit erreichen die Finanzämter des Landes verstärkt Nachfragen, ob die Papier-Grundsteuererklärungen auch tatsächlich eingegangen sind. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Papiererklärung in die Post gegeben oder in den Postkasten des Finanzamts eingeworfen haben, können grundsätzlich davon ausge-hen, dass diese das Finanzamt auch erreicht hat. Eingangsbestätigungen für Papiererklärungen werden grundsätzlich nicht durch die Finanzämter verschickt. Bei elektronischer Abgabe der Erklärung über ELSTER erhält der Absender eine Eingangsbestätigung.

Häufig erreichen die Finanzämter zudem Nachfragen zum Zeit-punkt des Versands der Grundsteuerbescheide. Hierbei ist zu beachten, dass sich der Bearbeitungsumfang und die Bearbeitungszeit nach dem jeweiligen Einzelfall bemisst. Unter Umständen ergeben sich bei der Prüfung der Steuererklärung auch Punkte, die der Nachfrage beim Eigentümer bzw. der Eigentümerin bedürfen. Generalisierende Aussagen können daher dazu nicht getroffen werden.

Die für die Erklärung notwendigen Bodenrichtwerte, Ertrags-messzahlen und die verschiedenen Katasterdaten können auf dem Datenportal zur Grundsteuerreform (www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten) kostenfrei abgefragt werden. Dort sind nun auch die Daten für die vom Flurbereinigungsverfahren betroffenen Flurstücke durch die Katasterverwaltung bereitgestellt. Aufgrund laufender Flurbereinigungsverfahren waren für diese Flurstücke im Portal bislang keine Werte hinterlegt.