19.12.2023
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FM
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Finanzministerium
Trotz der geplanten system- und zeitgerechten Übertragung des Tarifabschlusses der Länder vom 9. Dezember 2023 auf den Beamtenbereich besteht in Mecklenburg-Vorpommern ohne weitere Maßnahmen kein ausreichender Lohnabstand zum Bürgergeld. Deswegen hat die Landesregierung jetzt gehandelt und das Besoldungsstrukturgesetz, das den Abstand herstellt, am Dienstag, den 19. Dezember 2023, im Kabinett beschlossen.