Innenministerium zufrieden mit Sicherungshaft für Gefährder

Nr.120  | 09.08.2017  | IM  | Ministerium für Inneres und Europa

Das Innenministerium begrüßt, dass die vorbereitenden Maßnahmen vom Land und dem Landkreis Rostock, um eine Abschiebung nach Paragraf 58a Aufenthaltsgesetzes zu ermöglichen, dazu geführt haben, dass das  Amtsgericht Güstrow dem Haftantrag der Ausländerbehörde des Landkreises nach Paragraph 62 Aufenthaltsgesetzes im Falle der beiden Brüder aus Bosnien, gefolgt ist. Damit wurde für die beiden Personen nun zur Sicherung des Verfahrens die Abschiebehaft angeordnet. Die Sicherungshaft wird in der Justizvollzugsanstalt vollzogen. 

„Ich habe bereits in der letzten Woche angekündigt, dass wir alle ausländerrechtlichen Alternativen prüfen und das gesetzlich Mögliche voll ausschöpfen“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Zur Vorbereitung der aktuellen Entscheidungen haben die Sicherheitsbehörden, die kommunale Ausländerbehörde sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses, gemeinsam sehr viel Kraft investiert.“ 

Den betroffen Personen steht nach dem Gesetz das Recht zu, gegen die Abschiebeanordnung innerhalb von sieben Tagen Rechtsmittel einzulegen. Alleinige Instanz hierfür ist das Bundesverwaltungsgericht. Eine unmittelbare Abschiebung darf innerhalb der Frist nicht erfolgen. Dies wurde dem Bundesverwaltungsgericht gegenüber zugesichert. 

Die polizeilichen Maßnahmen gegen die dritte, deutsche Person werden zunächst wie bisher fortgeführt bis gegebenenfalls neue Bewertungen erfolgen.