Antiterroreinsatz in Güstrow

Nr.140  | 24.08.2017  | IM  | Ministerium für Inneres und Europa

Zum heute im Nordkurier veröffentlichten Artikel über den Polizeieinsatz in Güstrow nimmt das Innenministerium wie folgt Stellung:

Es ist nichts Neues, was der Nordkurier heute berichtet. Die Frage des vermeintlichen zeitlichen Verzugs bei der Richtervorführung ist eine Bewertungsfrage und war bereits Gegenstand der Sitzung des Innenausschusses am 03.08.2017 und sie ist hinfällig durch die nachfolgenden Entscheidungen des Landgerichts. Dieses hat in seinen weiteren Beschlüssen das Thema „Unverzüglichkeit“ nicht mehr als Argument für seine Ablehnung der Beschwerde des LKA angeführt hat, weil es darauf offensichtlich nicht mehr ankam. Das Landgericht hat in der Sache entschieden (also zu den Fakten, die die von den Personen ausgehende Gefahr aus Sicht des LKA begründeten). Die Einschätzung der Sicherheitsbehörden zur Gefährlichkeit der Personen wurde vom Gericht nicht infrage gestellt. Allerdings reichte sie nach Auffassung des Gerichts nicht für eine Gewahrsamnahme zur Gefahrenabwehr, weil ein unmittelbar bevorstehender Anschlag nicht nach Ort und Zeit konkretisiert worden sei.

Die Gefahr, die von den Beschuldigten ausging, konnte durch das konsequente und gemeinsame Einschreiten aller verantwortlichen Behörden abgewehrt werden. Letztlich mündeten diese Maßnahmen inder  erfolgreichen Abschiebung der beiden Bosnier nach § 58a Aufenthaltsgesetz am 17.08.2017, die vorher in Abschiebehaft saßen. Daran hat auch die Arbeit der Sicherheitsbehörden einen ganz entscheidenden Anteil, denn auch die Anordnung der Abschiebhaft ist auf Tatsachen zu stützen und musste fundiert mit den Ermittlungserkenntnissen begründet werden.