Innenminister Caffier: Bundesrat schützt Unfallopfer vor Gaffer

Nr.28  | 02.03.2018  | IM  | Ministerium für Inneres und Europa

Der Bundesrat hat heute die Möglichkeit einer effektiveren Bekämpfung von sogenannten Gaffern sowie die Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von bei Unfällen Verstorbenen auf den Weg gebracht. Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches, bei dem Mecklenburg-Vorpommern Mitantragsteller ist, erklärt Innenminister Lorenz Caffier:

 

„Während früher bei jedem Unfall Schaulustige herbeiströmten, die gratis und unentgeltlich jede Menge gute Ratschläge verteilten, haben die Einsatzkräfte zunehmend mit Unbeteiligten zu tun, die durch Gaffen, Fotografieren und Filmen Rettungsmaßnahmen behindern und Unfallopfer auch noch nachträglich bloßstellen, indem sie die Aufnahmen ins Netz stellen. Daher begrüße ich den heute beschlossenen Weg ausdrücklich. Denn es ist nur abstoßend, wenn andere durch ihr Gaffen die Arbeit der Rettungskräfte behindern, nur um ihre Sensationsgier zu befriedigen und das Leid anderer nutzen, um sich selbst mit Aufnahmen von der Unfallstelle wichtig zu machen“

 

Bisher besteht ein strafrechtlicher Schutz gegen die Herstellung von bloßstellenden Bildaufnahmen verunglückter Unfallopfer nicht, wenn das Opfer verstorben ist. Mit dem heute im Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen und Mecklenburg-Vorpommern soll diese Gesetzeslücke geschlossen werden, indem der Schutzbereich des § 201a des Strafgesetzbuches auch auf bei Unfällen verstorbene Personen erweitert wird.