Erste Fusionszuweisung nach dem Gemeindeleitbildgesetz

Mönchgut erhält 800.000 Euro vom Innenministerium Frist für Verträge verlängert

Nr.83  | 22.06.2018  | IM  | Ministerium für Inneres und Europa

Als erste Gemeinde des Landes erhält die Gemeinde Mönchgut in diesen Tagen einen Bewilligungsbescheid des Innenministeriums über eine Fusionszuweisung nach dem Gemeinde-Leitbildgesetz.

Die Gemeinde war zum 1. Januar 2018 durch Fusion der Gemeinden Gager, Middelhagen und Thiessow entstanden. Aufgrund einer Änderung der Fusionsverordnung im April darf sich die Gemeinde nun über 800.000 Euro – statt der ursprünglich erwarteten 400.000 Euro – freuen. Entsprechend einer Festlegung im Gebietsänderungsvertrag wird das Geld unter anderem für den Bau einer neuen Schulsporthalle verwendet. 

Innenminister Caffier lobte die Gemeinde und die verantwortliche Koordinierungsstelle des Landkreises für den gelungenen Prozess, dem auch die Bürger der drei Gemeinden im Rahmen von Bürgerentscheiden ihre Zustimmung erteilt hatten: „Das Beispiel zeigt, dass alle von einem solchen Schritt profitieren können, wenn man sachorientiert miteinander verhandelt und die Bürgerinnen und Bürger mitnimmt“, so Caffier. Er hoffe, dass bis zur Kommunalwahl 2019 noch weitere Gemeinden diesen Weg beschreiten und die vom Land bereitgestellten Prämien für sinnvolle kommunale Maßnahmen nutzbar machen werden.

Die Landesregierung will mit dem Gemeinde-Leitbildgesetz zukunftsfähige Gemeindestrukturen auf der Basis freiwilliger Entscheidungen der Kommunen anregen und unterstützen. Für solche Gemeindefusionen gibt es finanzielle Anreize auf der Grundlage einer Fusionsverordnung des Ministeriums für Inneres und Europa. Um eine stärkere Anreizwirkung zu schaffen und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zweckentsprechend zu nutzen, wurden die Fusionszuweisungen im April diesen Jahres spürbar angehoben. Kernpunkt der geltenden Fusionsverordnung sind finanzielle Anreize für freiwillige Gemeindefusionen auf zwei Wegen:

Es werden zum einen Fusionsprämien für jede durch Fusion per Saldo wegfallende Gemeinde gewährt. Das sind standardmäßig 400.000 Euro. Für wegfallende Gemeinden des Nahbereichs eines an der Fusion beteiligten zentralen Ortes im Ländlichen Gestaltungs-Raum sind es sogar 600.000 Euro.

Darüber hinaus werden Konsolidierungszuweisungen gezahlt – und zwar in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro für jede an der Fusion beteiligte Gemeinde mit einem Defizit im Finanzhaushalt zum Stand 31. Dezember 2015.

Bis 2019 stehen für Fusionszuweisungen und für Konsolidierungszuweisungen jeweils ca. 40 Mio. Euro zur Verfügung.

„Insbesondere von den Konsolidierungszuweisungen erhoffe ich mir einen Impuls. Schließlich sind in den Fusionsverhandlungen die Schulden der Fusionsgemeinden immer wieder ein großes Hindernis“, so Caffier.

Weiterhin räumt das Innenministerium den Gemeinden für die Vorlage des ausgehandelten Gebietsänderungsvertrages mehr zeitlichen Spielraum ein. Statt bis Jahresende 2018 kann der Vertrag nun noch bis März 2019 vorgelegt werden.