Innenminister Caffier weist Behauptungen des Flüchtlingsrats entschieden zurück

Nr.137  | 28.09.2018  | IM  | Ministerium für Inneres und Europa

Innenminister Lorenz Caffier hat die vom Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen Nostorf-Horst und Stern Buchholz entschieden zurückgewiesen.  Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen rund um die Uhr als Ansprechpartner für die Bewohner zur Verfügung und es werden vom Landesamt für innere Verwaltung die gesetzliche Vorgaben umgesetzt.“

 Zu einigen der Aussagen und Vorwürfen des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern im Einzelnen:

In Mecklenburg-Vorpommern werden Schutzsuchende schon jetzt in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Einzelfällen auch länger als 18 Monate festgehalten.“

Abgelehnte Asylbewerber  bzw. vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer verbleiben entsprechend den rechtlichen Vorgaben bis zur Abschiebung in der Erstaufnahmeeinrichtung (6-24 Monate).

„Kinder im schulpflichtigen Alter werden nicht formal beschult.“

 Für in der Erstaufnahmeeinrichtung aufhältige Kinder besteht keine Schulpflicht.

„Die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern widersprechen den Standards, die den übrigen Gemeinschaftsunterkünften in Mecklenburg-Vorpommern behördlich vorgeschrieben sind.“

Die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) wird seit Jahren durch die Malteser Werke gGmbH betrieben. Die Malteser gGmbH hatte sich wiederholt im Ergebnis europaweiter Vergabeverfahren durchgesetzt. Sie verfügt umfänglich über qualifiziertes Personal zur Betreuung der Bewohner der EAE. Zum Betreuungsumfang zählen u. a. Betreuer/Ansprechpartner rund um die Uhr  in den Wohnhäusern, Mitarbeiter/innen mit sozial(pädagogischer) Ausbildung zur kulturellen, sozialen, und sportlichen Betreuung der Bewohner allgemein sowie zur Umsetzung  einer schulvorbereitenden Betreuung der Kinder. Die Betreuungskonzeption der Malteser gGmbH entspricht aktuellen europäischen Standards. Die Malteser gehören im bundesdeutschen Vergleich hinsichtlich der Betreuung von Schutzsuchenden zu den führenden Verbänden der freien Wohlfahrtspflege. Die EAE verfügt im Übrigen über die gebotenen Schutzräume für besonders Schutzbedürftige. Das Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) trifft zudem entsprechende organisatorische Maßnahmen (räumliche Trennung, Verlegung etc). Kontrollgänge der Mitarbeiter/innen des Wachschutzes richten sich nicht gegen die Bewohner sondern wirken präventiv  gegen Gewalt in der EAE. Vielfach konnten die hier eingesetzten Kräfte bei Vorkommnissen bzw. Konflikten zwischen den Bewohnern deeskalieren.

„Besonders ausgrenzend ist die Unterbringung in Nostorf-Horst bei Boizenburg. Anders als bei Stern Buchholz oder bei anderen kommunalen Unterkünften, befindet sich diese Erstaufnahmeeinrichtung nicht in einer Stadt oder einem Dorf. Das führt zu großen Problemen bei der Erreichbarkeit von Rechtsanwälten, Ärzten und anderen Unterstützungsangeboten. Effektiver Zugang zum Recht ist so nicht gegeben.“

Die ambulante Betreuung ist vertraglich über die KMG Klinik Boizenburg abgesichert. Notwendige Behandlungen in Krankenhäusern oder bei Fachärzten werden unverzüglich eingeleitet. Hier gibt es keinerlei Unterschiede zur medizinischen Versorgung der einheimischen Bevölkerung. Auch Erreichbarkeit zu Rechtsanwälten ist gegeben und der Zugang zu Unterstützungsangeboten wird bei Bedarf organisiert.

 „Zusätzlich können die dort lebenden Flüchtlinge, anders als sonst, nur in einer Kantine essen und sich nicht selbst versorgen.“

 Es handelt sich um eine Unterkunft (Erstaufnahmeeinrichtung des Landes) mit zentraler regelmäßiger Essensversorgung. Kücheneinrichtungen sind auf den Zimmern nicht vorhanden. Daher ist es aus Gründen der Hygiene und des Brandschutzes untersagt, auf den Zimmern Mahlzeiten zuzubereiten. Die Bewohner werden entsprechend belehrt.

„In der vorgelagerten Einrichtung gibt es nicht einmal das Kantinenessen, die Assiettenversorgung ist äußerst knapp bemessen. Die Geflüchteten in der vorgelagerten Einrichtung hungern. (siehe Fotos im Mailanhang)“

Kernaufgabe der Vorgelagerten Unterkunftseinrichtung (VUE) ist die Aufnahme insbesondere von Neuzugängen. Die Aufnahme und Unterbringung obliegt dem Betreiber der EAE. Sie ist vertraglich geregelt und soll eine Dauer von drei Tagen nicht überschreiten. Diese Frist wird weitestgehend eingehalten und überbrückt lediglich die Zeit, in der das Landesamt für innere Verwaltung selbst nicht tätig ist, also insbesondere die Zeit nach Dienstschluss und an Wochenenden.

Nach § 62 AsylG müssen  Neuzugänge (Asylsuchende die sich erstmals in einer Aufnahmeeinrichtung melden) medizinisch untersucht sein, bevor sie in eine Gemeinschaftsunterkunft einziehen können. Bis das erfolgt ist, werden die Asylsuchenden in der VUE untergebracht. Die Asylbewerber in der VUE werden bei Ankunft umgehend mit einem vorbereiteten Lunchpaket und Getränken versorgt. Warmes Mittagessen bekommen die Asylsuchenden in einer Warmverpackung. Auf Nachfrage bekommen Sie auch eine zweite Portion. Frühstück und Abendessen wird aus der Kantine angeliefert.