Fachkräfteeinwanderungsgesetz:

Innenminister Caffier sieht Nachbesserungsbedarf

Nr.170  | 21.12.2018  | IM  | Ministerium für Inneres und Europa

Der Minister für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommerns und Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der Länder sieht bei der Gesetzesvorlage der Bundesregierung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz Nachbesserungsbedarf.

 Das Gesetz soll unter anderem ausländischen Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung erlauben, sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen, wenn sie Deutschkenntnisse nachweisen und ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können.

Sollte die Arbeitsplatzsuche scheitern, sei nach Auffassung von Minister Caffier jedoch nicht ausreichend sichergestellt, dass die erfolglosen Bewerber das Land wieder verlassen oder nicht anschließend Asyl beantragen, um über diesen Weg in Deutschland bleiben zu können.

 „Die Regelung setzt in diesem Punkt ein falsches Signal“, so Lorenz Caffier. „Qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern sollten nur eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie bereits vor ihrer Einreise einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland geschlossen haben, z.B. über die entsprechenden deutschen Arbeitgeberorganisationen oder Bewerberbörsen im Ausland. Und wir müssen im Sinne einer verantwortungsvollen Sicherheitspolitik Klarheit über die Identität der Betroffenen haben. Die aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen müssen an dieser Stelle klare Kriterien definieren.“

 Insgesamt hält Innenminister Caffier den vorgelegten Gesetzentwurf für eine gute Grundlage, weil er am Fachkräftebedarf der Wirtschaft ansetzt und bestehende Regelungen gezielt öffnet sowie klarer und transparenter ausgestaltet.