Videoüberwachung auf dem Marienplatz

Vorläufiger Wirkbetrieb beweist Nutzen der Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Nr.07  | 08.01.2019  | IM  | Ministerium für Inneres und Europa

Seit dem 21.12.2018 erfolgt die polizeiliche Videoüberwachung des Marienplatzes in Schwerin über die im Rahmen eines Pilotprojekts installierten Kameras im vorläufigen Wirkbetrieb. Die 14-tägige Phase der dauerhaften Aufzeichnung hat bereits deutlich gezeigt, dass eine polizeiliche Videoüberwachung an bestimmten Plätzen als zusätzliches Instrument zur Aufgabenerfüllung der Landespolizei nötig und hilfreich ist. Der bisherige Betrieb der Kamerasysteme hat auch gezeigt, dass noch weitere Justierungen, beispielsweise in der Ausrichtung der einzelnen Kameras, vorgenommen werden müssen. Deshalb hat der Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Rostock die Anordnung zur Bildüberwachung des Marienplatzes im vorläufigen Wirkbetrieb auf Grundlage des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes MV zunächst bis zum 31.01.2019 verlängert.

Aus Gründen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der Transparenz der polizeilichen Maßnahmen weisen Schilder auf dem Marienplatz auf die Videoüberwachung hin. Dadurch wird auch eine Abschreckungswirkung Straftaten zu begehen erzielt. Darüber hinaus ist sichergestellt, dass die im Polizeihauptrevier eingehenden Live-Bilder verschlüsselt gespeichert werden. Die erforderlichen und elementaren Sicherheitsanforderungen innerhalb des Netzwerkes werden eingehalten, um einen Zugriff von Dritten und die Möglichkeiten der Manipulation ausschließen zu können. Zeitgleich werden die möglichen Sicherheitsstandards ständig den technischen Entwicklungen angepasst.

Vorrangig zielt die Bildüberwachung darauf ab, potenzielle Täter durch das hohe Entdeckungs- und Identifizierungsrisiko von einer Tatbegehung abzuhalten.
Weiterhin wird das Ziel verfolgt, Störungen der öffentlichen Sicherheit durch die Polizei frühzeitig erkennen und geeignete polizeiliche Maßnahmen ergreifen zu können. Die Überwachung am Marienplatz erfolgt also zur Straftatenverhütung. Der Datenschutzbeauftrage des Landes verkennt offenbar, dass die Bildüberwachung grundsätzlich nach dem Sicherheitsgesetz des Landes zulässig ist.
Das Ministerium für Inneres und Europa nimmt daher die Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten zur Kenntnis und weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der gegenwärtigen Videoüberwachung des Marienplatzes um eine rechtmäßige polizeiliche Maßnahme handelt, die sich ausschließlich auf gesetzliche Normen stützt und dem Schutz der Bevölkerung dient. Dies wird auch durch folgende Sachverhalte, die sich während des vorläufigen Wirkbetriebs ereigneten deutlich.

Im Bereich der Straßenbahnhaltestelle auf dem Marienplatz wurde einer weiblichen Geschädigten ein Mobiltelefon entwendet. Auf den Aufzeichnungen der Videoüberwachung waren die Person und die Tatbegehung sichtbar. In Kombination mit den Videoaufzeichnungen und weiteren Ermittlungshandlungen konnte zur Identifizierung geeignetes Bildmaterial erstellt werden.

Bei einem weiteren Sachverhalt wurde durch einen Hinweisgeber der Notrufzentrale der Polizei in Rostock eine körperliche Auseinandersetzung zwischen 10-15 Personen auf dem Marienplatz gemeldet. Bei Eintreffen der Polizei konnten keine Personen festgestellt. Auch die Auswertung der Videoaufzeichnungen ergab, dass es sich nicht um Auseinandersetzung handelte, sondern eine zu der Gruppe gehörende Person lediglich ohne Fremdeinwirkung gestürzt war.
Insbesondere dieser Sachverhalt zeigt, dass die Videoüberwachung auch ein geeignetes Mittel ist, um Unbeteiligte Dritte vor ungerechtfertigten Beschuldigungen Strafverfolgung zu schützen.