Weitere Entlastungen der Kommunen von Wohnungsbau-Altschulden ab 2023

Nr.14/2023  | 10.02.2023  | IM  | Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung

Die Landesregierung wird beginnend ab dem Jahr 2023 –  als bisher einziges ostdeutsches Bundesland –  über die kommenden Jahre Stück für Stück alle Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern vollständig von den Altschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft entlasten. Möglich wird dies auch durch eine im Dezember des vergangenen Jahres ergangene Stellungnahme der EU-Kommission.

„Auf Grundlage der Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft wurden bereits in den Jahren 2021 und 2022 mehr als 30 Millionen Euro an 300 antragstellende Kommunen ausgezahlt. Insgesamt belaufen sich die Altverbindlichkeiten aus der kommunalen Wohnungswirtschaft in M-V auf über 250 Millionen Euro. Diese belasten die kommunalen Haushalte bis heute und erschweren so Investitionen in kommunale Wohnungsbestände“, so Landesinnenminister Christian Pegel.

Von Beginn an war es zentrales Anliegen der Landesregierung, die Zuweisungen so zu gewähren, dass die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union eingehalten werden. „Aus diesem Grund waren Zuweisungen bisher auf Beträge in Höhe von bis zu 200.000 Euro oder vor allem auf solche Fälle beschränkt, in denen die Kommunen nur noch über die Wohnungsschulden, aber nicht mehr über die Wohnungen verfügen. Auf Bitten der Landesregierung hat sich der Bund an die Europäische Kommission gewandt. Diese hat im Dezember 2022 ihre Einschätzung, dass auch eine über diese Fälle hinausgehende Entschuldung mit dem Binnenmarkt zu vereinbaren sei, an uns übermittelt. Mit diesem Ergebnis wird es uns jetzt möglich sein, auch die restlichen Altverbindlichkeiten der Kommunen über die kommenden Jahre Stück für Stück wie mit den kommunalen Spitzenverbänden bereits in den Verhandlungen über die FAG-Reform vor einigen Jahren verabredet abzulösen“, sagt Christian Pegel.

Hierfür stehen nach dem Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung, soweit der Landeshaushalt dies ermöglicht (sogenannter „Haushaltsvorbehalt“). Damit die Auszahlungen an die Kommunen so schnell wie möglich erfolgen können, wurde im zuständigen Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung mit Hochdruck an der notwendigen Änderung der Verordnung gearbeitet und das Verwaltungsverfahren im Landesförderinstitut angepasst, wo die Anträge bearbeitet werden.

Innenminister Christian Pegel zeigt sich zuversichtlich, dass in Kürze mit den ersten Auszahlungen begonnen werden kann.